Mitarbeiterinnen im Jobcenter beleidigt: Strafe für Hartz-IV-Empfänger reduziert
Keine Frage, dass sich die Berufung für den 29-jährigen arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger aus Holzwickede gelohnt hat: Konnte er doch heute vor dem Landgericht Dortmund einen satten „Preisnachlass“ von 1 800 Euro erwirken, nachdem ihn das Amtsgericht Unna noch im September vorigen Jahres zu 3 000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt hatte.