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(Foto: Gerhard Gellinger - Pixabay)

Beleidigung: „Stinkefinger“ bei McDonald’s an der Wilhelmstraße kostet Angeklagten 300 Euro

Dass auch ein nach oben gereckter Mittelfinger, der sogenannte „Stinkefinger“, strafbar sein kann, musste jetzt ein 27 Jahre alter polnischer Staatsbürger erfahren, der sich am Dienstag (2.11.) wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte.

Der inzwischen in Dortmund wohnende Kraftfahrer hatte sich am 30. Mai des Jahres gegen 14 Uhr mit einem Bekannten im Außenbereich von McDonald’s an der Wilhelmstraße in Holzwickede aufgehalten. Dort sollen die beiden mitgebrachte Speisen verzehrt haben, was einem Mitarbeiter des Fastfood-Restaurants überhaupt nicht gefiel. Als dieser die beiden von der Terrasse verwies, soll der Angeklagte den Mitarbeiter mit der eindeutigen Mittelfinger-Geste bedacht haben.

Platzverweis nach Weigerung der Registrierung

Über seinen Anwalt, der der polnischen Sprache mächtig ist, räumte der 27-Jährige Angeklagte lediglich ein, dass er sich mit einem Bekannten auf der Terrasse im Außenbereich von McDonald’s an der Wilhelmstraße aufgehalten habe, um dort „vom Chinesen“ mitgebrachtes Essen zu verzehren. Als der Mitarbeiter von McDonald’s die beiden daraufhin gebeten habe, zu gehen, hätte sein Mandant erklärt, dass sie „in fünf Minuten“ verschwinden würden, so der Anwalt. Irgendwelche Beleidigungen oder Gesten durch seinen Mandanten habe es nicht gegeben. Stattdessen habe der Mitarbeiter aber wenig später seinen Mandanten und den Begleiter fotografiert.

Warum der Mitarbeiter nun behaupte, dass ihm der Mittelfinger gezeigt wurde, sei für den Angeklagten völlig unverständlich. Angeblich sei der nach oben gereckte Mittelfinger als obszöne Geste in Polen auch völlig unbekannt, so der Anwalt nach Rücksprache mit seinem Mandanten.

Der 23-jährige Mitarbeiter der McDonald’s-Filiale schilderte im Zeugenstand dagegen eine etwas andere Geschichte:  An besagtem Tag habe er den Hinweis erhalten, dass sich draußen auf der Außenterrasse zwei Männer aufhielten, die sich nicht für die erforderliche Kontaktverfolgung registriert hätten und dort auch mitgebrachtes Essen verzehrten (Zeuge: „Ich glaube, es war ein Döner-Teller.).

Nach längerer Diskussion mit den beiden Männern drohte der Mitarbeiter die Polizei zu rufen, falls sie die Terrasse nicht verließen. Denn bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt würden sie und auch er als Mitarbeiter des Restaurants großen Ärger bekommen, falls man sich nicht die Corona-Hygienevorschriften halte.

Verständigungsproblem nicht auszuschließen

Schließlich hätten sich die beiden Männer widerwillig getrollt und der Angeklagte ihm dabei den „Stinkefinger“ gezeigt. Wobei den Mitarbeiter weniger diese beleidigende Geste ärgere, wie er angab, als vielmehr die „auf gut deutsch gesagt: asoziale Aktion“ der beiden Männer.  Allerdings räumte der Zeuge auch ein: Ob die beiden Männer alles verstanden hätten, was er ihnen sagte, könne er nicht sagen.

Richter Jörn Granseuer wäre nach diesen Aussagen durchaus geneigt gewesen, dass Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig einzustellen. Schließlich hat der Angeklagte keinerlei Vorstrafen. Allerdings wäre dazu auch ein etwas einsichtigeres Verhalten des 27-Jährigen förderlich, so der Wink des Richters mit dem Zaunpfahl.

Verfahren vorläufig nach § 153a StPO eingestellt

Nach längerer Beratung des Anwaltes mit seinem Mandanten schien die Botschaft schließlich bei dem Angeklagten angekommen zu sein: Immerhin wies der 27-Jährige danach nicht mehr so kategorisch jeden Schuld von sich, sondern räumte ein, dass es möglicherwiese zu einer missverständlichen Geste gekommen sein könnte.

Das genügte dem Richter, der den 27-Jährigen daraufhin zu einer Geldstrafe von 300 Euro, zahlbar an das Kinderhospiz in Unna, verurteilte und das Verfahren nach § 153 der Strafprozessordnung (StPO) vorläufig einstellte. Allerdings nicht ohne ihn eindringlich zu ermahnen: Sollte er die Geldstrafe nicht zahlen, werde man sich in einer neuen Verhandlung wiedersehen, die dann ganz sicher nicht mehr eingestellt wird.

Beleidigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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