Strafanzeige der Leiterin des Clara-Schumann-Gymnasiums gegen einen Schüler: Richter stellt Verfahren ein
Nur zu gerne würde die Schulaufsicht in Arnsberg die Konflikte um die Schulleiterin des Clara-Schumann-Gymnasium beruhigen und zu den Akten legen. Dass dies nicht so ganz funktioniert, dafür sorgte Andrea Helmig-Neumann heute (7. März) selbst: Nachdem die Schulleiterin Strafanzeige gegen einen Schüler erstattet hat, fand heute die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund statt. Mit einem Ergebnis, das für sich selbst spricht.
In der Sache ging es um Beleidigung und eine Verletzung des Urheberrechts. Was war passiert? Besagter Schüler der Oberstufe hatte über schulinterne Bildschirme eine Fotomontage und einen Text verbreitet, der die Auswirkungen des Nikotingenusses auf ihre Zähne thematisierte und die Schulleiterin als starke Raucherin outete.
Mutter des angezeigten Schülers gehört zum Kollegium
Statt mit pädagogischen Maßnahmen zu reagieren, hielt es Andrea Helmig-Neumann für angemessen, eine Strafanzeige zu erstatten und den Schüler vor Gericht zu bringen. Durchaus aufschlussreich: Die Mutter des Schülers, den die Schulleiterin angezeigt hat, gehört zum Kollegium des Clara-Schumann-Gymnasiums gehört, ist also eine Kollegin.
Der angezeigte Schüler wehrt sich gegen den Vorwurf der Beleidigung: Es habe sich „um eine satirische Darstellung“ einer bekannten Tatsache gehandelt: Die Schulleiterin sein nun einmal Raucherin. Andrea Helmig-Neumann habe auch schon andere Mitschüler mit Strafanzeigen bedroht, so der Jugendliche, der inzwischen nicht mehr Schüler am CSG ist (Emscherblog berichtete).
Verhandlung war nicht öffentlich
Die Verhandlung heute vor dem Amtsgericht Dortmund war nicht öffentlich, da der angeklagte Schüler noch unter das Jugendschutzgesetz fällt. Der zuständige Presserichter bestätigte auf Nachfrage lediglich die Anklage und den Ausgang des Verfahrens: Es habe eine „jugendrichterliche Ermahnung“ gegeben.
Mit dieser Aussage konfrontiert, kann sich der Jugendliche, der mit seinem Vater und einem Rechtsbeistand an der Verhandlung teilnahm, allerdings nur wundern: „Nein, eine Ermahnung habe ich nicht bekommen“, versichert er. Eine Beleidigung habe der Richter nicht erkennen können, ebenso wenig eine Urheberrechtsverletzung. „Darum ist das Verfahren gegen mich einfach eingestellt worden.“
wikipedia
„Es habe eine „jugendrichterliche Ermahnung“ gegeben. “
wikipedia:
„Als mildestes Zuchtmittel im Jugendstrafrecht sieht das JGG in § 14 die Verwarnung vor. Sie erfolgt bei nur geringfügigem Fehlverhalten des jugendlichen Täters durch ausdrückliche Zurechtweisung seitens des Jugendrichters, der dabei an keine bestimmte Form gebunden ist. Ziel ist es, dem Täter die Tatfolgen sowie die drohenden Konsequenzen erneuter Straffälligkeit aufzuzeigen. „
Ed von Schleck
Lasst die Spiele wieder beginnen…
Ulrich Schulze
Das Urheberrechtsgesetz kennt zwar auch eine Strafandrohung bei Verstoß (§ 106 bis § 111a), aber die Hürde, damit das überhaupt zieht, ist ziemlich hoch – auch ohne die besonderen Umstände des Jugendstrafrechts. Bei Kollagen oder Fotomontagen wäre dann auch zu klären, inwiefern sie nicht selbst wiederum ein neues Werk darstellen – denn geschützt ist nur das Werk und ein „bildliches Zitat“ kan zulässig sein. Meist sind es Zivilklagen und keine Strafrechtssachen – die Urteile füllen ganze Bibliotheken. Welcher Anwalt rät dazu, in einer solchen Sache Strafanzeige zu stellen? Jeder, der sich nur etwas mit der Materie auskennt, würde die Finger davon lassen. Nachrichtlich muss die Betreffende sich jetzt gefallen lassen, dass das Gericht anders entschieden hat. Nicht sehr clever. Wenn überhaupt, dann käme ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Nur den gegen einen Schüler durchzusetzen, ist auch eigentlich mehr peinlich als der Sache dienlich.
jo
„Eine Ermahnung habe ich nicht bekommen!“ Den Vogel sehen wir wieder vor Gericht! So sicher wie das Amen in der Kirche …
Anonym aus Angst vor einer Anzeige
Als eine Person, die insgesamt 8 Jahre im Schöffenamt tätig war und dementsprechend bei zig Verfahren wertend zugegen war, ist es mir ein Bedürfnis kund zu tun, dass allen Lesern klar sein muss, dass sich vermutlich das ganze Team des Gerichtes köstlich über die überaus amüsante und höchst kreative, künstlerische Darstellung des angezeigten Schülers im Hinblick auf „kriminelles Gebaren“ amüsiert hat. Unsere Steuern werden hier einmal mehr für eine absolut kompensatorisch wirkende und verquer reflektierende Schulleiterin ausgegeben.
Buerger
Wie traurig, dass solche Konflikte in der Presse breitgetreten werden müssen und wie unangenehm die persönlichen Angriffe auf diese Frau sind. Trotz ihres anscheinend ständigen Fehlverhaltens schäme ich mich für diese Hexenjagd.
Das wirft kein gutes Licht auf den schönen Ort Holzwickede und dessen Bürger.
Sofia T.
Lieber Buerger,
Sie haben Recht. Es ist traurig, dass solche Konflikte in der Presse breitgetreten werden müssen! Aber was bleibt einem überhaupt noch übrig, wenn alle Beschwerden „kommentarlos“ zurückgewiesen werden? Wenn die Behörden, die für genau solche Konflikte ausgebildet werden und sich darum kümmern sollten, nichts dagegen unternehmen und unsere Jugend, übrigens auch Bürger von Holzwickede, in Angst und Schrecken versetzt werden, dann bleibt nur der Weg der Öffentlichkeit! Oder sollen die „Bürger von Holzwickede “ sich auch nicht drum kümmern, da ja unsere Nachfahren die Generation „alles egal“ werden…? So funktioniert keine Gemeinde!
Die persönlichen Angriffe dieser Schulleiterin auf unsere Kinder waren auch unangenehm, doch es hat bis jetzt keinen interessiert. Sie anscheinend auch nicht!
Mit freundlichen Grüßen,
die Mutter eines Schülers.
Sylvia
Es wurde aller höchste Zeit und es ist ein freudiges Ereignis, dass hier breitgetreten wird, was angeprangert gehört! Endlich wird laut gemacht, was sich bisher viel zu lange niemand getraut hat.
Das Lehrreiche am ganzen Diskurs ist doch, dass hier deutlich wird, dass es immer einen aggressiven Anstoß braucht, um Bewegung zu initiieren. Der schöne Ort Holzwickede braucht anscheinend Kräfte, die ab und zu ihre Mitbürger aus der Oberflächlichkeit ermüdender Diskussionen um Vorgärten, Heckenschnitt, Parkplätzen und Krähenschiss heraus holen und wirklich wichtige Themen auf- und angreifen.
C. Kortmann
Der Bericht lässt Objektivität und Sorgfalt bei der Recherche vermissen.
1. Der Angeklagte fällt nicht unter das Jugendschutzgesetz sondern unter das Jugendgerichtsgesetz.
2. Das Amtsgericht hält keinen Presserichter vor, sondern einen Pressesprecher.
3. Auf die Strafanzeige hin hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben .
4. Ohne Straftat keine Anklage, ohne Anklage kein Gerichtsverfahren.
5. Ermahnungen und Verfahrenseinstellungen sind bei nicht vorbestraften, jugendlichen Tätern durchaus üblich. Das Jugendstrafrecht soll primär erziehen und nicht sanktionieren.
Nach alledem geht das aus dem Artikel schallende Triumphgeheul an der Sache vorbei und ist Meinungsmache mit Spurenelementen von Tatsachen. Journalismus sollte sich anders buchstabieren.
Peter Gräber
1. Auch wenn der Angeklagte als Jugendlicher unter das Jugendgerichtsgesetz fällt, fällt er dennoch auch unter das Jugendschutzgesetz.
2. Der Pressesprecher am Amtsgericht Dortmund ist ein Richter am Amtsgericht.
3. Was dem Jugendlichen zur Last gelegt wurde, war kein Offizialdelikt. Ohne die Strafanzeige wäre die Staatsanwaltschaft also gar nicht erst initiativ geworden.
4. Selbstverständlich wird auch Anklage erhoben, wenn ein Angeklagter gar keine Straftat begangen hat. Denn ob eine Straftat begangen wurde oder nicht, entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Richter/ein Gericht.
5. Nicht nur das Jugendstrafrecht soll nicht sanktionieren. Das deutsche Strafrecht ist allgemein nicht auf Bestrafung, sondern primär auf Resozialisierung ausgelegt.
Journalismus sollte sich niemals wie Erbsenzählerei buchstabieren, sondern immer versuchen, allgemein verständlich zu bleiben, ohne jedoch die Fakten zu ignorieren.
C. Kortmann
1. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Öffentlichkeit und Medien und ist kein Prozessrecht.
2. Selbstverständlich ist der Pressesprecher Richter nur eben kein Presserichter, er richtet nicht über die Presse.
3. Die Staatsanwaltschaft kann auch bei reinen Antragsdelikten Anklage erheben, wenn das besondere öffentliche Interesse bejaht wird.
4. Wenn sich aus einer Strafanzeige keine Straftat ergibt, wird eben keine Anklage erhoben, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Staatsanwaltschaft hat keine Langeweile. Wenn sich indes in der Hauptverhandlung ergibt, dass kein Straftatbestand erfüllt ist, ergeht Freispruch, und keine Verfahrenseinstellung. Bei der Einstellung des Verfahrens liegt immer noch geringe Schuld des Angeklagten vor.
5. im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Die von Ihnen angesprochene Resozialisierung soll im Strafvollzug stattfinden, wenn der Täter also gedanklich aus der Gesellschaft schon ausgebrochen ist. Deshalb Re-Sozialisierung.
6. Es sind gerade die scheinbar kleinen, aber bedeutsamen Unschärfen in dem Bericht, die einen Zungenschlag in Richtung Meinungsmache haben. Es werden Tatsachen verdreht und wertend dargestellt und in Anbetracht der Hitze, mit der hier an allen Orten über das Thema diskutiert wird, wäre Tatsachenklarheit statt Tatsachenklitterung geboten gewesen. Das hätte journalistischen Ansprüchen entsprochen.
Peter Gräber
Dass ein Presserichter über die Presse richtet, kann nur glauben, wer auch meint, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet…
Michael T.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Verfahren mehr oder weniger im Sande verlaufen ist und eigentlich sinnlos war. Und sinngemäß berichtet der Hellweger ähnlich. Wenn die Schulleiterin bei solchen Dingen keine anderen Mittel kennt, ist sie nicht in der Lage, eine Schule zu führen. Im Hellweger stand ein Kommentar, dass man als Führungskraft auch mal anecken muss. Genau das Gegenteil ist der Fall: Wer es nicht versteht, ein Team (denn das ist keine One Woman Show) durch Motivation und Integration zu führen, ist keine wirklich erfolgreiche Führungskraft sondern zeigt mMn eher ein Versagen auf ganzer Linie.
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… Schüler werden in Angst und Schrecken versetzt… Welch wortkräftige und leider auch verallgemeinernd dargestellte Aussage! Also mein Kind ist weder in Angst noch in Schrecken durch die Schulleitung versetzt worden, hat es aber auch noch nie für nötig befunden seine „künstlerische“ Neigungen an derselben auszuleben.. Da fragt man sich, ob da nicht eher fehlende soziale Kompetenzen, wie mangelhafte Frustrationstoleranz oder auch einfache Selbstbeherrschung
des Schülers einen in Angst und Schrecken versetzen sollten! Fotomontagen über schulinterne Bildschirme zu verteilen erscheint mir da schon grenzwertig. Da fragt man sich, ob Juniors Eltern das auch so locker sehen würden, wenn vom Sprösslich solch künstlerische Montagen in der
Schule verteilt würden, oder nennt man das dann Mobbing!? Hoffen wir, dass der Junior beim eigentlichen Sinn von Schule : dem Lernen genauso emsig bei der Sache ist…