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Zwei Mitarbeiterinnen übel beschimpft: Verhandlung gegen 30-Jährigen muss vertagt werden

Eigentlich hätte das Verfahren gegen den Holzwickeder M. am Dienstag (20.6.) vor dem Amtsgericht Unna eröffnet werden. Doch dazu kam es nicht. Die Gründe dafür sind recht kurios.

Was dem Holzwickeder, der in wenigen Tagen 30 Jahre alt wird, vorgeworfen wird, zeugt nicht gerade von charakterlicher Reife: Am 23. September vorigen Jahres soll M. in den Diensträumen der Holzwickeder Gemeindeverwaltung zwei weibliche Bedienstete im Abstand von einer Stunde übelst beschimpft und sie u.a. als „Nazi“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Das ließen sich die beiden nicht gefallen und zeigten ihn an.  

Falsches Geburtsdatum: Widerruf der Bewährung droht

Wie sich kurz vor Eröffnung der Verhandlung herausstellte, hat der Holzwickeder in dem Verfahren gegen ihn zunächst ein falsches Geburtsdatum angeben. Daher war dem Gericht zunächst nicht aufgefallen, dass M. vorbestraft ist und noch unter laufender Bewährung steht.

Da in diesem Fall der Widerruf seiner Bewährung und damit eine Haftstrafe zumindest theoretisch drohte, muss M. zwingend durch einen Pflichtverteidiger vertreten werden. Da dieser ebenso wie ein Dolmetscher nicht anwesend war, musste das Verfahren vertagt werden.

Zum neuen Termin sollen nicht nur ein Pflichtverteidiger und auch Dolmetscher anwesend sein, sondern auch wieder die beiden geschädigten Mitarbeiterinnen aus der Gemeindeverwaltung sowie ein Kollege als Zeugen gehört werden.

Beleidigung, Gemeindemitarbeiterinnen


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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