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Holzwickeder wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt: Freispruch in einem Rosenkrieg

Als Opfer eines Rosenkrieges sieht sich der 33 Jahre alte B. aus Holzwickede. Der Vater einer kleinen Tochter musste sich am Freitag (4.6.) wegen Beleidigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Unna verantworten. Angezeigt hatte ihn seine 28 Jahre alte Ehefrau, von der er sich scheiden lassen will.

Die Anklage wirft B. vor, am 17. März dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Holzwickede seine Ehefrau im Streit auf das Übelste beleidigt, ihr ins Gesicht gespuckt und große Schmerzen zugefügt zu haben, indem er ihr in den Haaren zog. So jedenfalls hat es seine Frau in ihrer Strafanzeige gegen ihn behauptet.

B. räumte auch ein, mit seiner Frau, wie so oft, auch an jenem Tag heftig gestritten zu haben. Es habe auch gegenseitige lautstarke Beleidigungen gegeben. „Was mir hier vorgeworfen wird, habe ich aber nicht gesagt. Ich bin auch nie handgreiflich geworden. So etwas liegt mir fern.“ In den Haaren habe er seine Frau schon deshalb nicht ziehen können, weil sie während des Streits ein Kopftuch getragen habe.

Streit eskaliert nach Scheidungswunsch

Zum Streit sei es gekommen, weil er seiner Frau offenbart habe, dass er sich endgültig scheiden lassen werde. Zum damaligen Zeitpunkt habe er zwar noch mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Holzwickede gelebt. Jedoch hatte er schon ein Jahr vorher das Trennungsjahr angemeldet.

Als er seiner Frau dann am Tattag erklärte, dass er nun endgültig das Scheidungsverfahren beim Amtsgericht Unna einleiten werde, „ist sie ganz hysterisch und aggressiv“ geworden, so B. „Ich wollte deeskalieren und habe sogar ihre Mutter angerufen, um sie zu beruhigen. Aber da wurde es nur noch schlimmer.“ Schließlich habe er die Wohnung fluchtartig verlassen und alle ihre Anrufe blockiert.

Geheiratet haben die beiden im Jahr 2018. Doch schon ein Jahr später habe es Probleme und massive Meinungsverschiedenheiten gegeben, so dass er sich schließlich scheiden lassen wollte, berichtete B. Deshalb habe es immer wieder Streit mit seiner Frau gegeben. „Ich wollte eigentlich eine geregelte und saubere Trennung, auch im Interesse unserer Tochter. Aber das war nicht möglich mit meiner Frau. Unterhalt war nie ein Thema. Den wollte ich zahlen, aber sie lehnte alles ab.“

Ehefrau im Zeugenstand wenig überzeugend

Warum seine Frau die Scheidung ablehne? wollte Richterin Kathrin Dannehl wissen. Da spiele auch die Familie seiner Frau und der Kulturkreis, aus dem sie beide kommen, eine große Rolle, erklärte B. „Da lässt man sich nicht scheiden.“ Er selbst hat das Scheidungsverfahren aber am 2. April beim Amtsgericht Unna beantragt.

Seine 28 Jahre alte Frau, eine Pharmazeutisch-Technische Assistentin (PTA), schilderte einen ganz anderen Sachverhalt im Zeugenstand. Schon im parallel laufenden Scheidungsverfahren hatte sie erklärt, dass es gar keine Trennung zwischen beiden gegeben habe und ihr Eheleben auch noch weitgehend intakt gewesen sei.

Vor dem Amtsgericht erklärte sie nun, dass es bei ihrem Streit auch gar nicht um die Scheidung gegangen sei. Vielmehr habe B. von ihr verlangt, dass sie seiner Mutter einen Einkauf abnimmt. Als sie das ablehnte, habe der Streit begonnen. Dabei sei ihr Mann „auch mit einem Messer“ auf sie zukommen, „um mich einzuschüchtern“. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass so etwas passierte. „Er ist auch schon mit einer Axt auf mich zugegangen.“  Die von ihr angezeigten Beleidigungen und den schmerzhaften Griff in ihre Haare bestätigte sie erneut. Während des Streits in ihrer Wohnung habe sie, anders als bei ihrer Aussage vor Gericht, „kein Kopftuch getragen“.

Auf Nachfrage des Gerichts räumte die Zeugin ständige Eheprobleme ein. „Beleidigungen waren gang und gäbe. Aber das machte auch nicht unsere ganze Ehe aus.“ Doch inzwischen „will ich auch die Scheidung“, wie sie der Richterin erklärte. Warum sie dann trotzdem im Scheidungsverfahren die Scheidung abgelehnt hat, erklärte die 28-Jährige so: Ihr Mann habe sie zwingen wollen, zu erklären, dass beide schon seit 1. Mai 2020 getrennt leben. „Das stimmte nicht und war gelogen, wie alles was er behauptete. Man soll doch die Wahrheit sagen und das hatte ich.“

Straftaten nicht zweifelsfrei nachweisbar

Am Ende der Beweisaufnahme stand schließlich Aussage gegen Aussage und Richterin Kathrin Dannehl stellt fest: „Ich bin nicht überzeugt und weiß nicht, was da passiert ist.“

Auch der Staatsanwalt räumte ein, dass es „immer schwierig“ ist, in einem solchen Ehestreit die Wahrheit zu ergründen. „Es hat wohl wechselseitige Beleidigungen geben. Aber der Griff in die Haare ist nicht nachweisbar.“ Die Aussage der Ehefrau sei „nicht so überzeugend“ gewesen, dass es für eine Verurteilung des Angeklagten ausreicht. Ihre „Strafanzeige scheint eher eine Reaktion auf das Scheidungsverfahren zu sein“, so der Anklagevertreter. Zumal es vorher noch nie eine Anzeige der Frau gegen B. gegeben habe. Er beantragte deshalb das Verfahren einzustellen. Diesem Antrag konnte sich auch der Verteidiger von B. anschließen, was wenig verwundern dürfte.

Das Urteil von Richterin Kathrin Dannehl lautete schließlich ebenfalls auf Freispruch. Das Gericht habe „nicht feststellen können, was passiert ist“ während des Streits am 17. März. Auch die Zeugenaussage der Frau habe sie nicht zu einer eindeutigen Überzeugung kommen lassen, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Für den Angeklagten und seine Noch-Ehefrau ist der Rosenkrieg damit aber wohl noch nicht zu Ende. Der Schauplatz dürfte sich lediglich vor ein anderes Gericht, das Familiengericht, verlagert haben.

Beleidigung, Körpververletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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