Was Prozesse, in denen es um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung geht, so schwierig für die Justiz macht, ist der Umstand, dass es sehr oft kaum andere Beweise gibt, als die sich widersprechenden Aussagen der mutmaßlichen Täter und Opfer. So auch in dem Fall, der heute (18. Januar) vor dem Schöffengericht Unna verhandelt wurde.
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