Weihnachten am Flughafen Dortmund: Viel zu tun für die Bundespolizei
Von wegen ruhige Weihnachten: Am Dortmunder Flughafen hatte die Bundespolizei zu Weihnachten ordentlich zu tun. Neben drei Festnahmen, drei Zurückweisungen beschäftigten auch Urkundenfälschungen die Einsatzkräfte. Zudem wurden 15 Personen festgestellt, gegen die eine Aufenthaltsermittlung vorlagen. Zwei Identitätsdokumente wurden eingezogen, weil diese durch andere Behörden zur Eigentumssicherung ausgeschrieben waren.
Im Zeitraum vom 24. Dezember, 7 Uhr, bis 26. Dezember, 20 Uhr, stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen am Dortmunder Flughafen zahlreiche Verstöße fest.
Unter anderem wurden gegen eine 40-jährige Serbin und einen 55-jährigen Mann aus Aserbaidschan Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Beide hielten sich bereits 108 Tage (55-Jährige) bzw. 30 Tage (40-Jährige) zu lange im Bundesgebiet auf. Nach einer ersten Sachverhaltsaufnahme und der Erhebung einer Sicherheitsleistung durften sie anschließend ausreisen.
Ein 33-jähriger Georgier durfte erst einreisen, nachdem er einen Leistungsbescheid in Höhe von 819,25 Euro beglichen hatte. Dieser war durch die Bundespolizei auf Grund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (2013) und den damals entstandenen Kosten erlassen worden. Nachdem der Bruder des 33-Jährigen den geforderten Betrag gezahlt hatte, durfte der Georgier einreisen.
Mit einem total gefälschten spanischen Reisepass versuchte ein 34-jähriger Iraner nach London-Luton zu reisen. Bundespolizeien stellten die Fälschung fest und nahmen den Iraner in Gewahrsam. Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung wurde gegen ihn eingeleitet.
Gefälschte Pässe
Einen ähnlichen Versuch unternahm eine 23-jährige Frau aus dem Kosovo. Auch sie versuchte nach London-Luton auszureisen und legte bei der Kontrolle durch die Bundespolizei eine italienische Identitätskarte vor. Auch bei diesem Dokument handelte es sich um eine Fälschung. Gegen die Kosovarin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Beim Versuch der Einreise am Dortmunder Flughafen verweigerten Bundespolizisten einem 19-jährigen Georgier, 20-jährigen Libanesen und einem 33-jährigen Albaner die Einreise. Alle Personen erfüllten nicht die erforderlichen Einreisevoraussetzungen. Ihnen wurde daher die Einreise verweigert. Mit den nächstmöglichen Flügen mussten sie zurück in ihre Herkunftsländer reisen.
Zudem wurden 15 Aufenthaltsermittlungen festgestellt. In allen Fällen suchten verschiedenen Staatsanwaltschaften nach den Personen, weil diese mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. In allen Fällen übermittelte die Bundespolizei den derzeitigen Aufenthaltsort der Personen an die zuständigen Behörden.