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Neue Bauordnung greift ab Januar: Bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei

Ab Januar sind bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei, etwa Wintergärten oder Garagen bis 30 Quadratmeter. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.)

In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2019 eine neue Bauordnung. Sie bringt nicht nur Änderungen in den Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren, sie stellt auch bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei.

Dies gilt nach Angaben der Kreisverwaltung, zuständige Bauaufsichtsbehörde für Holzwickede, beispielsweise für bestimmte Gebäude, die nicht mehr als 75 Kubikmeter umbauten Raum aufweisen, für Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche.

Auch Garagen teilweise genehmigungsfrei

Ebenfalls genehmigungsfrei sind ab dem Jahreswechsel einfache Wintergärten (unbeheizt) mit einer Grundfläche bis 30 Quadratmeter und Garagen mit einer Grundfläche bis 30 Quadratmeter, außer im Außenbereich.

„Vor dem ersten Spatenstich für ein Bauvorhaben, für das vermeintlich auf eine Genehmigung verzichtet werden kann, sollten die Bauherren allerdings einen Blick in die sonstigen Vorschriften werfen“, rät Ulrich Quenkert, Leiter der Bauaufsicht beim Kreis.

Bei Missachtung drohen Konsequenzen

Dazu gehören die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie Vorschriften, die das neue Bauordnungsrecht regelt. „Wer beispielsweise dort genannte Vorgaben zu Abstandsflächen, Garagenhöhen oder den Brandschutz missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen“, wird Quenkert deutlich.

Für Bauanträge, die bis zum 31. Dezember 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt übrigens noch die alte Bauordnung. Damit müssen die Bauaufsichtsbehörden im Jahr 2019 zunächst zweigleisig nach alter und neuer Bauordnung entscheiden. Die notwendigen Voraussetzungen in den Bearbeitungsprogrammen werden zurzeit geschaffen.

Auf der sicheren Seite sind Bauherren aus Holzwickede, wenn sie sich bei Fragen direkt an die Fachleute bei der Bauaufsicht des Kreises, Tel. 02303 27-0, wenden. PK | PKU

Bauordnung, Neuregelung

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