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IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK Dortmund)

IHK und HWK begrüßen geplanten Start der Novemberhilfe

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK Dortmund)
IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK Dortmund)

Vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen sollen Ende November erste Abschlagszahlungen bekommen, haben das Bundesfinanz- sowie das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Zustimmung dafür kommt von Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund und Handwerkskammer (HWK) Dortmund.

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann bezeichnete eine „schnelle und unbürokratische Hilfe“ als „überlebenswichtig“ für zahlreiche Betriebe in der IHK-Region. „Insofern begrüßen wir, dass erste Abschlagszahlungen für Soloselbstständige und Unternehmen noch im laufenden Monat möglich sein sollen. Die Politik ist hier in der Pflicht, denn Restaurants, Hotels sowie Betriebe aus der Kultur-, Freizeit und Veranstaltungswirtschaft und viele Dienstleister müssen in diesem Winter unverschuldet durch einen neuerlich staatlich verordneten Stillstand um ihre Existenz kämpfen.“

Schnelle und unbürokratische Hilfe „überlebenswichtig“

HWK-Präsident Berthold Schroeder. (Foto Andreas Buck - HWK)
HWK-Präsident Berthold Schroeder. (Foto Andreas Buck – HWK)

Diese Unternehmen seien „nicht die Treiber der Infektionsdynamik“ und müssten dennoch wieder für mehrere Wochen schließen. „Hier ist eine differenzierte Vorgehensweise erforderlich, um nicht die Unternehmen zu treffen, die in den letzten Monaten erhebliche Investitionen auf sich genommen haben, um den Auflagen gerecht zu werden. Wir bezweifeln weiterhin die Verhältnismäßigkeit vieler neuer Einschränkungen“, so der IHK-Präsident weiter.

Dass die Abschlagszahlungen noch diesen Monat ausgezahlt werden sollen, bezeichnete auch HWK-Präsident Berthold Schröder als „eine gute Nachricht“. Der Erfolg der Hilfen hänge maßgeblich davon ab, dass die Gelder rasch in den Betrieben ankämen. „Die Abschläge allein werden jedoch nicht reichen. Darum muss der Bund alles dafür tun, das reguläre Auszahlungsverfahren ebenfalls voranzutreiben, damit die Auszahlung direkt im Anschluss – und möglichst noch in diesem Jahr – starten kann.  Zahlreiche Existenzen hängen an diesen Mitteln.“ 

Das Verfahren der Abschlagszahlung

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte*:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
    (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

*Quelle: Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums: www.bmwi.de

Coronahilfen, HWK, IHK

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