Verbraucherschutz: Kreis führte 2.700 Kontrollen in Betrieben durch
Die Bratwurst im Imbiss, die Eier vom Wochenmarkt oder der Honig für den Tee – dass Verbraucher solche Lebensmittel unbedenklich genießen können, verdanken sie auch der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna. Die Behörde prüft unter anderem die nötige Hygiene in Betrieben und nimmt Proben von Waren. In Fokus sind auch Bedarfsgegenstände und Kosmetik.
2019 sorgten drei europäische Schnellwarnmeldungen auf Veranlassung des Kreises Unna für Schlagzeilen: So mussten Betriebe vor mit Blei belasteten Straßenmalkreiden und Buntstiften und mit Chrom IV belasteten Mädchensandalen warnen und die Produkte aus den Regalen nehmen. „Diese Stoffe sind gesundheitsschädlich und haben in Spielzeug und Kleidung nichts zu suchen“, sagt Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Anja Dirksen.
145 Verbraucherbeschwerden
Doch nicht nur bei giftigen Schwermetallen schrillt bei der Behörde die sprichwörtliche Alarmglocke. Auch Beschwerden von Verbrauchern werden sehr ernst genommen. 145 solcher Beschwerden arbeiteten die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte im vergangenen Jahr ab. Neben gezielten Kontrollen gab es auch Routinekontrollen: 3.176 Betriebe und 511 Stände unterlagen der Kontrollpflicht. Mehr als 2.700 Kontrollen führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch.
Sechs Betriebsschließungen
Nicht immer ohne Beanstandung: Die festgestellten Verstöße reichten von Mängeln in der Betriebshygiene über mangelhaftes Hygienemanagement bis hin zur fehlenden Kennzeichnung von Allergenen. „Wir haben ein breites Spektrum an Sanktionsmöglichkeiten und das nutzen wir auch“, erklärt Dr. Anja Dirksen. So wurden sechs Betriebe vorübergehend geschlossen, zwei Strafanzeigen gestellt und 73 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dazu kamen 19 Verfügungen und 33 schriftliche Verwarnungen. Von 2.171 genommenen Proben gaben 251 Anlass zur Beanstandung.
Bedenkliche Sportlernahrung
Seit einigen Jahren ist der Kreis auch für die Überwachung des Onlinehandels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren zuständig. „Gravierende Beanstandungen gab es beim Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln. So genannte Sportlernahrung bewegt sich oft im Graubereich zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht und ist nicht selten als gesundheitsgefährdend einzustufen“, berichtet Dr. Anja Dirksen. PK | PKU