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Betrug beim Wohngeld: Verfahren gegen Rentner eingestellt

Mitgehangen, mitgefangen heißt es im Volksmund. Das gilt natürlich erst recht für Ehepartner. Weil er gemeinsam mit seiner Ehefrau von März 2006 bis März 2013 unberechtigt Wohngeld in Höhe von knapp 3.500 Euro von der Gemeinde Holzwickede kassierte, fand sich der 70-jährige Rentner Peter V. gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes in Unna wieder. Die Ehefrau des Holzwickeders war während dieser Zeit einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen und hatte diese gegenüber der Gemeinde nicht angezeigt hatte. Darum lautete die Anklage auf Betrug.

Im Vorfeld der Verhandlung gestern hatte die Anklagebehörde den Rentner angeschrieben und  die Einstellung des Verfahrens angeboten, wenn der 70-Jährige dafür soziale Arbeit oder eine Geldstrafe akzeptiert hätte. „Ich höre schlecht und seit man mir teilweise die Bauchspeicheldrüse weggenommen hat, geht es mir gesundheitlich auch immer schlechter“, so der Rentner gestern zum Richter. „Was könnte ich da wohl noch arbeiten?“

Zum Vorwurf, unberechtigt Wohngeld kassiert zu haben, konnte sich der Rentner überhaupt nicht äußern. „Das Finanzielle macht alles meine Frau. Ich bin seit Jahren nicht mehr bei der Sparkasse oder auf dem Amt gewesen.“  Der gelernte Betriebsschlosser konnte sich auch nicht erinnern, dass er oder seine Frau überhaupt einen Wohngeldantrag ausgefüllt hatten, geschweige denn welche Angaben dabei gemacht wurden. Da bei dem Rentner auch finanziell nichts zu holen wäre, stellte der Richter das Verfahren ohne Kosten für den Angeklagten ein. Gegen die Ehefrau des Holzwickeders, die inzwischen keiner bezahlten Tätigkeit mehr nachgeht, wird dagegen noch gesondert verhandelt.

Betrug, Wohngeld


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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