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Taxifahrer wirft Radler um: Verfahren eingestellt

Beim Abbiegen aus der Allee in die Hauptstraße hat ein 40 Jahre alter Taxifahrer aus Holzwickede am 18. Oktober vorigen Jahres einen 78-jährigen Fahrradfahrer mit seinem E-Rad übersehen. Auf dem Überweg soll er den Senior dann mit seinem Pkw angestoßen haben. Der 78-jährige kam zu Fall und erlitt eine Schürfwunde am kleinen Finger und am Knie. Der Taxifahrer stand deshalb heute (9. Mai) wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Unna.

Der leicht verletzte Senioren war anschließend sofort von dem Taxifahrer in die nächste Arztpraxis gebracht worden, wo er versorgt wurde. Der eigentlichen Sachverhalt ist unstrittig. Allerdings hatte der Senioren zunächst bei der Polizei ausgesagt, dass er auf seinem E-Rad den Überweg befahren habe. Erst später korrigierte er seine Aussage: Er habe sein Rad geschoben, als er den Überweg queren wollte, um ins Rathaus zu gelangen.

Keine fahrlässige Körperverletzung erkennbar

Genau das bestritt der Verteidiger des Taxifahrers. Er wies darauf hin, dass der Senior sein Rad eben nicht geschoben, sondern verbotenerweise darauf gefahren sei.

Beide Unfallbeteiligten sind nur sehr langsam gefahren. Trotzdem kam es zu dem leichten Anstoß, der den Radler zu Fall brachte. Beide wollen sich gegenseitig „nicht gesehen“ haben.  

Richter Jörg Hüchtmann wollte zwar ein gewisses Verschulden nicht ausschließend, konnte aber auch kein schuldhaftes fahrlässiges Verhalten erkennen.  Denn die Unfallbeteiligten seien „nicht rücksichtslos gefahren“. Die Situation sei für beide „einfach dumm gelaufen“, befand der Richter – und stellte das Verfahren ein.

fahrlässige Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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