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Nach Weihnachtsmarktbesuch im Park mit Schlagstock verprügelt: 1 200 Euro Geldstrafe

Die brutale Tat am 25. November 2016 hatte für einiges Aufsehen in der Gemeinde gesorgt: Nach einem Besuch des Weihnachtsmarktes war der angetrunkene 37-jährige Holzwickeder auf dem Nachhauseweg im Emscherpark von Jugendlichen mit einem Schlagstock übel zusammengeschlagen worden. Die beiden 18 und 21 Jahre alten Haupttäter hatten sich wegen gefährlicher Körperverletzung am Montag (29.1.) vor dem Jugendschöffengericht in Unna zu verantworten.

In der Verhandlung trat der Geschädigte mit seiner Anwältin als Nebenkläger auf – nicht die einzige Besonderheit dieser Verhandlung. Mit mehr als fünf Stunden dauerte sie auch ungewöhnlich lange. Denn Richter Christian Johann hatte nicht weniger als elf Zeugen zur Beweisaufnahme geladen – die ganze Jugendclique, die sich mutmaßlich an jenem Tatabend im Emscherpark aufhielt.

Und auch das dürfte eine weitere Besonderheit gewesen sein: Übereinstimmungen ließen sich in den Vernehmungen der elf Zeugen kaum finden. Alle Zeugen schilderten das, was sich angeblich an jenem Abend im Park gesehen hatten, unterschiedlich. Oder sie wollen gar nicht dabei gewesen sein. Zwar existiert sogar ein Video, das an jenem Abend kurz vor der Tat gedreht worden sein soll und später dann bei Snapchat hochgeladen wurde. Allerdings ließen sich weder der Urheber noch der genaue Aufnahmezeitpunkt zweifelsfrei bestimmen.

Über fünf Stunden Verhandlung mit elf Zeugen

Die Anklage geht davon aus, dass der geschädigte Holzwickeder am 25. November nach einem Weihnachtsmarktbesuch in leicht alkoholisiertem Zustand auf dem Weg nach Hause im Emscherpark aus einer sich dort aufhaltenden Jugendgruppe angesprochen sei. Nach einem kurzen Wortwechsel sei er dann grundlos von den beiden Angeklagten geschlagen worden. Dabei trug der 37-Jährige eine Platzwunde über dem Auge, Hämatome und Prellungen am Knie davon, wie ein ärztliches Attest belegt.

Mit diesem Vorwurf konfrontiert räumte der 18-jährige Angeklagte S. ein, dem 37-Jährigen tatsächlich eine Ohrfeige verpasst zu haben. Allerdings soll es sich um eine Notwehrsituation gehandelt haben:  Man habe in einer Gruppe im Park auf den Steinbänken gesessen und ebenfalls etwas getrunken gehabt, als er 37-Jährige ziemlich betrunken vorbeikam. Zunächst habe man miteinander geredet und die Stimmung sei eigentlich gut gewesen. Doch plötzlich sei der Ton rauer geworden und der 37-Jährige habe ihm eine Ohrfeige gegeben. Daraufhin habe er zurückgeschlagen. „Ich hatte totale Angst und bin dann nach dem Schlag auch sofort entfernt.“

Sein Freund, der Mitangeklagte J. sei ihm zu Hilfe geeilt und habe den Mann angeschrien. „Was danach passierte, weiß ich nicht. Ich bin dann ja weg auf den Parkplatz.“

Jugendliche wollen in Notwehr gehandelt haben

Der zweite Angeklagte, der 21-jährige J., will seinem Freund zu Hilfe geeilt sein und den Geschädigten mit einem Ast, den er zufällig fand, geschlagen haben.  „Ich wollte nur helfen und war dem Mann körperlich unterlegen. Der Mann hatte sich auf S. gestürzt, der völlig verängstigt war. Der Mann war nur auf Gewalt aus. Da konnte ich doch nicht so einfach weggehen. Das hätte ich mir sonst mein Leben lang vorgeworfen.“  Den Ast habe er zufällig gefunden, so der Angeklagte und beschrieb wortreich Form und Länge.

Der 37-jährige Geschädigte beschrieb die Vorfälle an jenem Abend de4s 25. November 2016 allerdings ganz anders:  Er sei gegen 21 Uhr auf dem Weg nach Hause im Park gewesen. Da hätten dann die beiden Angeklagten mit zwei Mädchen auf den Bänken gesessen. „Sie haben mich angesprochen und gefragt, ob ich jemanden von ihnen kennen würde.“ Dann hätten sie ziemlich gelacht über ihn, was auch auf dem Video zu hören sei, auf dem er seine Stimme wiedererkannte. „Plötzlich schlug der Angeklagte J. mir mit einem Schlagstock einmal ins Gesicht und dann auf mein linkes Knie. Die Mädchen liefen daraufhin weg und J. schrie mich an und beschimpfte mich als A…loch.“

Zunächst habe er gar nicht so richtig wahrgenommen, was passiert sei. Doch dann habe er festgestellt, dass er eine Riesenplatzwunde über dem Auge hatte und seine ganze Hose durchgeblutet war. „Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und bin mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht worden.“ Auf Nachfrage des Richters gab der 37-Jährige an: Er sei angeheitert, aber nicht stark betrunken gewesen. Den Schlagstock beschrieb er als etwa einen halben Meter lang aus Metall und mit einer Eisenkugel an der Spitze.

Dass er auch von dem Angeklagten S. geohrfeigt wurde – daran konnte sich der Geschädigte gar nicht mehr erinnern.

Widersprüchliche Aussagen – unklare Beweislage

Nach dieser Aussage bat der Verteidiger von J. um eine Auszeit, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Danach korrigierte J. seine erste Aussage dahingehend, dass er tatsächlich nicht mit einem Ast, sondern mit einem Schlagstock zugeschlagen habe. Diese Waffe habe er bei sich gehabt, weil er Angst habe, überfallen zu werden.

Aufgrund der unklaren Beweislage und widersprüchlichen Zeugenaussagen kamen die beiden Angeklagten am Ende recht glimpflich davon: Das Verfahren gegen den 18-jährigen S. stellte Richter Christian Johann ohne jede Auflage ein. Damit kam das Gericht dem Antrag des Verteidigers von S. nach, der darauf hingewiesen hatte, dass die seinem Mandanten zur Last gelegte Tat gar nicht zu beweisen gewesen wäre, wenn S. sie nicht selbst eingeräumt hätte. „Nicht einmal der Geschädigte konnte sagen, ob er von meinem Mandanten geschlagen worden ist.“

Auch das Verfahren gegen den 21-jährigen J. stellte das Gericht ein – allerdings nach § 153 a nur vorläufig gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1 200 Euro, zahlbar in sechs Raten an den Geschädigten.

Gefährliche Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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