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Auf dieser Rasenfläche (rot umrandet) auf dem Platz von Louviers möchte die SPD einen Bolzplatz errichten. Für das Schützenfest sollen die Tore und Zäune vorübergehend abgebaut werden können. (Luftbild: Kreis Unna - virtualcityMAP 4.0)

Mobiler Bolzplatz auf dem Festplatz geplant: Anwohner über „Schnellschuss“ entsetzt

Auf dieser Rasenfläche (rot umrandet) auf dem Platz von Louviers möchte die SPD einen Bolzplatz errichten. Für das Schützenfest sollen die Tore und Zäune vorübergehend abgebaut werden können. (Luftbild: Kreis Unna - virtualcityMAP 4.0)
Auf dieser Rasenfläche (rot umrandet) auf dem Platz von Louviers möchte die Gemeinde auf Antrag der SPD einen mobilen Bolzplatz errichten. Für das Schützenfest sollen die Tore und Zäune vorübergehend abgebaut werden können. Gegen diese Planung machen die Anwohner nun auch juristisch mobil. (Luftbild: Kreis Unna – virtualcityMAP 4.0)

Im letzten Bau- und Planungsausschuss des alten Jahres wurde die Verwaltung auf Antrag der SPD einstimmig beauftragt, die Kosten für die Errichtung eines mobilen Bolzplatzes auf dem Festplatz zu ermitteln. Noch ist die mobile Sportanlage nach Vorbild der multifunktionalen Sportanlage im Emscherpark nicht beschlossen. Alle Fraktionen haben aber schon grundsätzlich ihre Zustimmung zu dem Projekt auf dem Platz von Louviers signalisiert. Jetzt gibt es allerdings heftigen Gegenwind der Anwohner.

Vor dem Beschluss im Fachausschuss hatte die Verwaltung die Fraktionen informiert, dass einer Realisierung des Bolzplatzes auf dem Festplatz planungsrechtlich nichts entgegensteht. Der Bebauungsplan 8a „Gemeindliche Mitte“ sehe für die in Rede stehenden Flächen „auch eine Nutzung als Bolzplatz“ vor. „Damit ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig. Ein Verstoß gegenüber dem gebotenen Vertrauensschutz besteht nicht“, stellt die Verwaltung in der Beschlussvorlage fest. Immerhin wies die Verwaltung noch darauf hin, „dass in der Vergangenheit mehrfach gegen die Nutzung von Bolzplätzen in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung geklagt wurde. Mitunter wurde den Klagen stattgegeben, so dass Bolzplätze entsprechend zurückgebaut“ werden mussten.

Fünfseitiges Schreiben mit Gegenargumenten

In ihrem fünfseitigen Schreiben an die Bürgermeisterin, alle Ratsmitglieder und Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses sprechen sich die Anwohner Dirk Hoffmann von Schaewen und Karl-Gustav Mölle deutlich gegen die geplante mobile Sportanlage aus und kündigen an, sich notfalls auch mit juristischen Mitteln dagegen zu wehren.

„Mit Verwunderung und Entsetzen“, heißt es in dem Schreiben, hätten die Anlieger des Platzes von Louviers die Beschlüsse und Berichterstattung über „die beabsichtigte Anlegung eines Bolzplatzes auf dem jetzigen Wiesenstreifen des ,Festplatzes‘ zur Kenntnis genommen“. Eine „Meinungsumfrage unter den unmittelbar betroffenen Anwohnern“ habe ergeben, dass die geplante Einrichtung auf der Grünfläche „nicht erwünscht und auch nicht hinnehmbar“ sein wird.

Ihr Schreiben wollen die Absender als „zu berücksichtigende Anregungen und Bedenken der Betroffenen“ in allen weiteren Verfahren bei diesem Bauvorhaben verstanden wissen. Nachfolgend legen die Absender auf fünf Seiten eine dezidierte juristische Argumentation dar, warum die mobile Sportanlage nicht genehmigungsfähig sei. Die Hauptargumente dabei sind:

„Wohngebietsunverträgliche Nutzung“

Es handele sich um eine „wohngebietsunverträgliche Nutzung“. Bolzplätze seien Anlagen „für sportliche Zwecke“ und „keine Kinderspielplätze“. Als solche sind sie nur zulässig, wenn sie nicht durch besondere Attraktivität der Ausstattung und örtliche Lage ein wohngebietsunverträgliches Nutzungsmaß generieren. Mit anderen Worten: Der Bolzplätze dürfen kein über das Bebauungsplangebiet hinausgehender attraktiver Anziehungspunkt sein.

„Genau das ist aber laut SPD-Antrag geplant“, so Karl-Gustav Mölle. „Die Anlage soll auch ein Ersatz für den beim Bau des Sportforums wegfallenden Bolzplatz am Montanhydraulik-Stadion sein.“  Seit mehr als 40 Jahren lebten die Anwohner mit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und akzeptierten einvernehmlich die tatsächlichen bisherigen Nutzungen. „Nun soll plötzlich in 15 Meter Abstand zur Wohnbebauung eine solche Sportanlage gebaut werden.“

Verletzung des Rücksichtnahmegebotes §15 BauNVO

Grundsätzlich gelte im Baurecht das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 BauNVO, das durch Rechtsprechung entwickelt wurde und bei der Auslegung von Vorschriften des Baurechts grundsätzlich berücksichtig werden muss. So soll ein einvernehmliches Neben- und Miteinander verschiedener Bauvorhaben in einem Baugebiet gewährleistet werden. „Danach sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebietes selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind“, so die Unterzeichner. „Dabei ist es bereits ausreichend, wenn vermutet wird, dass Störungen durch diese baulichen Anlagen entstehen können.“ Schon aufgrund dieses Rücksichtnahmegebotes sei „immer eine individuelle Prüfung des Bauvorhaben“ erforderlich. Deshalb sei es nicht ausreichend, wenn die Gemeinde bei der Festsetzung des Bebauungsplanes vor über 40 Jahren die Errichtung eines Bolzplatzes an dieser Stelle für allgemein zulässig erklärt hat. Zumal das Gebiet des Bebauungsplanes damals noch ganz anders besiedelt war.

Abstandsregelung zur Wohnbebauung verletzt

Der gebotene Abstand zur nächsten Wohnbebauung wird nicht eingehalten: Der Abstand von der südlichen Grundstücksgrenze des geplanten Bolzplatzes bis zur Nachbargrenze belaufe sich auf „gerade einmal elf Meter“ und „bis zu den angrenzen Wohngebäuden 15 Meter“. In der Fachliteratur werde dringend dazu geraten, die von Bolzplätzen ausgehenden Geräusche entsprechend dem in der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung festgelegten Ermittlungs- und Messverfahren zu bestimmen, das der Besonderheit der bei Sport und Spiel auftretenden Geräusche Rechnung trägt. „Eine diesbezügliche Prüfung hat die Verwaltung weder durchgeführt noch angemerkt“, heißt es in dem Schreiben weiter. Sollte der mobile Bolzplatz realisiert werden, „ist definitiv damit zu rechnen, dass die Lärm- und Begegnungssituationen für die Anlieger völlig aus dem Ruder laufen“, heißt es darin weiter. Schließlich befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft, am Rande des Edeka-Parkplatzes, schon eine eingehauste Multifunktionssportanlage (Fußball und Basketball). „Selbst an Sonn- und allen Feiertagen wird hier gegrölt und gepölt, und das zu allen Tages- und Nachtzeiten, außerhalb jeglicher Kontrolle.“

Abschließend weisen die Unterzeichner noch auf zwei vergleichbare Verwaltungsgerichtsurteile hin: Verwaltungsgerichte Berlin (VG 10 A 239.05) und Köln (AZ 13 K 403/08)

Einer der Absender prominentes SPD-Mitglied

Pikant: Einer der Unterzeichner, Karl-Gustav Mölle, ist SPD-Mitglied und ehemaliger Kämmerer der Kreisstadt Unna, seine Ehefrau die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin Holzwickedes der SPD, Monika Mölle. Selbstverständlich habe er auch versucht, sich zunächst intern gütlich zu verständigen und seine Bedenken dargelegt. Ohne Erfolg. „Wir sind als Anwohner bisher auch nicht von der Gemeinde informiert worden über das Vorhaben.“

Das öffentliche Schreiben wollen die Absender nun als Aufforderung zur Verständigung mit den Verantwortlichen in der Politik und im Rathaus und Warnung verstanden wissen, „dass hier etwas aus dem Ruder läuft“.

„Wir wollen nicht unbedingt klagen. Es ist auch nicht so, dass wir grundsätzlich gegen jede Veränderung sind. Für den neuen Kindergarten und auch den Lerngarten gibt es von uns sogar stehende Ovationen. Das finden wir sehr gut, sehen diese sehr positive Entwicklung aber durch den geplanten Bolzplatz konterkariert. Diesen Schnellschuss werden wir auf keinen Fall akzeptieren und mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Und glauben Sie mir: Wir habe noch jede Menge guter Argumente, mit denen wir nachlegen können, um den Bau zu verhindern“, so Karl-Gustav Mölle. Doch zu einem Bau werde es gar nicht erst kommen, ist er sicher. „Vorher kommt die einstweilige Verfügung.“

Bolzplatz, Festplatz, SPD


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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