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KreisSportbund

KSB: Möglichkeit des Einzeltrainings nur bei Outdoor-Aktivitäten

Nach der jüngsten Verlautbarung des KreisSportbundes Unna zu einer Änderung der Coronaschutzverordnung (sieht sich Geschäftsführer Matthias Hartmann zu einer weiteren Präzisierung veranlasst.

In seiner Pressemitteilung vom 11.11. hatte Hartmann darauf hingewiesen, dass „eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch eine/n Übungsleiter/-in/Trainer/-in möglich ist“. Als konkrete Beispiel nannte er ein Tennis-Einzel, das aus einem Trainer und einem Schüler bestehen könne oder auch den Reitsport.

„Da uns hier die Telefone heiß laufen, muss ich das noch weiter präzisieren: Die o.g. Möglichkeit bezieht sich ausschließlich auf Outdoor-Aktivitäten“, stellt Matthias Hartmann klar. Alle Hallensportarten und Sportarten, die jetzt in Hallen ausgeübt werden, seien noch bis zum 30. November nicht erlaubt.

Die Frage, ab wann die Erweiterung der CoronaSchVO gilt, sei vom Vorstandsvorsitzenden des Landessportbundes, Dr. Niessen, mit „ab sofort“ beantwortet worden. Allerdings werde zurzeit auch darüber intensiv in der Staatskanzlei diskutiert, ob die Erweiterung wieder zurückgenommen werden soll.

Coronaschutzverordnung, KreisSportBund

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