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Flüchtlingshilfe der Wohlfahrt vor dem Aus: Unabhängige Flüchtlingsberatung gefährdet

Handgemaltes Plakat aus dem Eingangsbereich der Paul-Gerhardt-Schule in Hengsen. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Die Flüchtlingshilfe der AWO steht vor dem Aus: Das Land NRW hat die Fördermittel zum kommenden Jahr gekürzt,. Damit ist die unabhängige Flüchtlingsberatung gefährdet, fürchten die Wohlfahrtverbände.

Werner Beuckelmann von der AWO Ruhr-Lippe-Ems arbeitet seit November 2015 als Jurist in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für geflüchtete Menschen in Unna. Gemeinsam mit seiner Kollegin Samia Sobhi und den Mitarbeiterinnen der Diakonie Mark-Ruhr, Irma Senning und Malika Kahihli, ist er für die soziale Beratung zuständig. Dabei stehen sie den Geflüchteten ab dem Tag der Zuweisung für die gesamte Dauer des Asylverfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Die Mitarbeitenden der AWO und der Diakonie geben Hilfestellung beim Umgang mit den Institutionen und bei der gesellschaftlichen Orientierung.

„Die Kolleginnen und Kollegen sorgen mit ihrer Arbeit für faire Asylverfahren und eine rasche aufenthaltsrechtliche und soziale Integration“, betonen Rainer Goepfert, Geschäftsführer der AWO Ruhr-Lippe-Ems und Pfarrer Martin Wehn, Geschäftsführer der Diakonie Mark-Ruhr, die Bedeutung der sozialen Beratung für Geflüchtete. AWO und Diakonie beschäftigen sechs Mitarbeitende in der sozialen Flüchtlingsberatung im Kreis Unna.

Land NRW kürzt überraschend Fördermittel

Awo-Geschäftsführer Rainer Goepfert. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)
Awo-Geschäftsführer Rainer Goepfert. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Die Wohlfahrtsverbände im Kreis Unna sind daher umso erstaunter, dass die Landesregierung über Nacht die Förderung ab dem kommenden Jahr einfach um mehr als 25 Prozentt kürzt. Bisher konnten für eine Vollzeitstelle bis zu 71.000 Euro an Brutto-Personalausgaben beantragt werden. Für das Jahr 2021 hat das Land die maximale Förderung auf 53.100 Euro begrenzt. Als Grundlage gilt zudem zukünftig eine Wochenar­beitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten. Faktisch beträgt die neu vorgese­hene Förderhöchstgrenze bei einer Wochenarbeits­zeit von 39 Stunden, wie sie bei den al­lermeis­ten Trägern laut geltendem Tarifrecht vorgesehen sind, nicht einmal mehr 52.000 Euro. Das ent­spricht einer Kürzung von über 19.000 Euro bzw. 27 Prozent pro Vollzeitstelle.

„Wir empfinden die Vorgehensweise der Landesregierung als massiven Vertrauensbruch. Dieser schmerzt uns auch deshalb besonders, weil wir uns als Wohlfahrtsverbände gerade in schwierigen Zeiten und Krisensituationen im­mer als verlässlicher Partner erwiesen haben.“

Rainer Goepfert (Geschäftsführer ASWO Ruhr-Lippe-Ems)

„Diese Förderung entspricht nicht annähernd den Qualifikationen, der Arbeit und der aktuellen tariflichen Bezahlung der dort tätigen Mitarbeitenden. Das weiß die Landesregierung auch aus den jährlichen Verwendungsnachweisen.“, betonen die Geschäftsführer der beiden Verbände. „Die Träger müssten einen deutlich erhöhten Eigenanteil für eine öffentliche Aufgabe aufbringen, den sie nicht leisten können.“ Alle Verbände prüfen daher gerade, ob eine Fortführung der sozialen Flüchtlingsberatung im kommenden Jahr überhaupt noch möglich ist.

Kein Verständnis haben die Wohlfahrtsverbände für den Umstand, dass die Spit­zen­ver­bände der freien Wohlfahrt nicht nur nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden wur­den, die schließlich zu den neuen Richtlinien führten. Vielmehr sind erst jetzt die Informationen über die Neuerungen bekannt gegeben worden, so dass u. a. arbeits- und tarif­rechtlich vorge­schriebene Fristen (z. B. Anhörungs- und Kündi­gungsfristen) nicht mehr ein­gehalten werden kön­nen.

Offener Brief an Landtagsabgeordnete

„Wir empfinden die Vorgehensweise der Landesregierung als massiven Vertrauensbruch. Dieser schmerzt uns auch deshalb besonders, weil wir uns als Wohlfahrtsverbände gerade in schwierigen Zeiten und Krisensituationen im­mer als verlässlicher Partner erwiesen haben. Zum Beispiel bei den zahl­reichen Hilfs- und Unterstützungsleis­tungen in Zusam­menhang mit der Flüchtlingsunter­bringung 2015“, äußert sich Rainer Goepfert sichtlich enttäuscht. „Auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie waren unsere Mitarbeitenden durchgängig in der Landesunterkunft präsent“, betont Martin Wehn. „Das ist kein fairer Umgang mit den Verbänden und vor allem nicht mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen“, sind sich die Geschäftsführer einig.

Die Wohlfahrtsverbände haben sich heute auch mit einem offenen Brief an die heimischen Landtagsabgeordneten gewendet und um Unterstützung gebeten, um die vorgesehene Richtlinie doch noch zu verändern und die bisherige gute Arbeit fortsetzen zu können.

AWO, Flüchtlingshilfe


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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