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Disharmonie zwischen Musikern: Verfahren um gestohlene Gitarren und Equipment vorläufig eingestellt

Weil ihnen Diebstahl und Wohnungseinbruch vorgeworfen wird, mussten die beiden Holzwickeder Uwe (64 J.) und Alma (58 J.) E. heute auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna Platz nehmen. Wäre das Ehepaar nur etwas kommunikativer gewesen – dieser Gang vors Schöffengericht wäre ihnen wohl erspart geblieben.

So aber mussten sich die der Musikszene angehörenden Angeklagten ziemlich verstimmt anhören, was ihnen die Staatsanwältin vorhielt: Am 13. Februar dieses Jahres sollen sie mit einem Nachschlüssel in die von ihnen vermietete Wohnung und ihres abwesenden Mieters B. eingedrungen sein und dort dessen Gitarren, einen Verstärker und weiteres Equipment im Wert von über 4.000 Euro an sich genommen haben. Dem Geschädigten B. sollen sie anschließend angekündigt haben, dass er die ihm gehörenden Gegenstände nach seinem Auszug zurückbekommt. Als es soweit war, sollen sie allerdings den Kontakt zu ihm abgebrochen und sein Equipment behalten haben.

Vor Gericht erschienen die beiden Angeklagten mit jeweils eigenen Verteidigern. Diese erklärten, dass sich ihre Mandanten nicht zur Sache nicht einlassen.

Ehepaar aus Holzwickede angeklagt

Umso redseliger war dagegen der Geschädigte B. (38 J.) im Zeugenstand. Erlegte dar, wie er den Angeklagten Uwe E. über Ebay Kleinanzeigen kennenlernte, der dort nach Musikern für seine Band suchte. Nach ersten Kontakten habe der 64-Jährige ihn Mitte 2020 gefragt, ob er nicht auch bei ihm einziehen wolle. In seinem Haus in Holzwickede sei noch eine Wohnung frei.

Vereinbart wurde daraufhin, dass B. neben seiner Wohnung auch einen Trainingsraum im Haus einrichten und nutzen dufte. „Die Kaution von 1.400 Euro konnte ich nicht zahlen. Darum haben wir uns auf Ratenzahlung geeinigt. Außerdem habe ich ihm zwei Gitarren als Sicherheit und Pfand übergebe“, so B. im Zeugenstand. „Gezahlt habe ich nur eine Rate von 200 Euro in bar.“

Doch dann kam Corona dazwischen und das zunächst recht harmonische Verhältnis der beiden Musiker wurde immer schwieriger und stärker von Misstönen geprägt. An gemeinsame Auftritte war ohnehin nicht zu denken. Trotzdem habe  der Angeklagte ihn immer stärker „unter Druck gesetzt“, so B. „Es gab Konflikte wegen der Musik und er wollte ständig neue Lieder von mir.“  Auch finanziell habe ihn Uwe E. ihn wegen der Kaution immer öfters bedrängt.

Allerdings habe er auch geldwerte Leistungen erbracht, so B., der damals noch als Selbstständiger im physiotherapeutischen Bereich tätig war. „Ich habe am Haus gearbeitet und Uwe E. auch behandelt.“ Die Arbeitsstunden a’ 25 Euro will B. auch schriftlich festgehalten haben.

Ärger um neue Lieder und Mietkaution

Trotz der häufigen Disharmonien wegen der Musik und der Kaution sei ihr Verhältnis „eigentlich noch ganz okay“ gewesen, meinte B. heute.  Das änderte sich allerdings zwei Tage bevor er den Diebstahl seiner Gitarren bemerkte. Da hätten die beiden Angeklagten plötzlich „sehr genervt und aggressiv reagiert“, als er Kontakt mit ihnen wegen eines verschlossenen Kellerraumes im Haus der Angeklagten aufnahm. „Da wurde mir plötzlich auch per Chat vorgeworfen, ich hätte einen Diebstahl begangen und zwei Mikrofone der Band gestohlen.“  Als B. zwei Tage später in seine Wohnung kam, eskalierte das Ganze, wie er schilderte: Seine Gitarren und sein ganzes übriges Equipment waren verschwunden, außerdem wurde ihm von den Angeklagten der Zugang zum Übungsraum und später auch zu dem von ihm gemieteten Trainingsraum verwehrt. Die Polizei, die er gerufen hatte, konnte wenig ausrichten, da es sich um zivilrechtlichen Mietstreitigkeiten zu handeln schien.

In der Folgezeit versuchte der Geschädigte nach eigenen Angaben immer wieder, sich mit den beiden Angeklagten zu verständigen. Doch die hätten Verabredungen und Termine abgeblockt, nicht eingehalten und immer neue Forderungen gestellt. Auch als B. schließlich auszog und beide Parteien schriftlich festhielten, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist, rückten die Angeklagten seine Instrumente und das Equipment nicht heraus, sondern führten plötzlich neue Sachschäden in der Wohnung an.

„Ich will den beiden nichts“, versicherte B. heute. „Ich will nur meine Gitarren und das Equipment zurück.“  Auf eine Zivilklage hat B. bislang verzichtet, kündigte aber an, diese vom Ausgang der Verhandlung heute bhängig zu machen.

Endgültiger Schlussstrich gegen Auflagen

Da Beweislage ziemlich eindeutig war, wollten Richter Jörg Hüchtmann und auch die Anklagevertreterin aber einen endgültigen Schlussstrich unter die Sache ziehen und machten einen Vorschlag zur Vernunft: Der Angeklagte Uwe E. legt ein Geständnis ab und übergibt alle fehlenden Gegenstände an den Geschädigten B. Gleichzeitig erklären beide Parteien, dass damit alle gegenseitigen Ansprüche und Forderungen erledigt sind. Unter diesen Voraussetzungen wäre das Gericht bereit, das Verfahren nach § 153 a vorläufig einzustellen.

Andernfalls, so warnte Richter Hüchtmann,  komme auch „eine Verurteilung wegen Diebstahls bzw. Nötigung in Betracht“. Was ein Verstoß gegen die Vereinbarung für Uwe E., der immerhin 24-fach (!) einschlägig wegen Vermögensdelikten vorbestraft ist, bedeuten würde, erklärte die Staatsanwältin dem 64-Jährigen unmissverständlich: „Wenn Sie sich nicht daran halten, dann brennt es. Ich glaube, das könnte böse für Sie enden.“

Nach längeren Beratungen mit ihren Verteidigern stimmten die beiden Angeklagten der vorläufigen Einstellung ihres Verfahrens unter den genannten Bedingungen zu. Schließlich konnte auch geklärt werden, welche Gegenstände sie an B. übergeben müssen: fünf Gitarren, ein Verstärker und zwei Pedals.

Gleich im Anschluss an die Verhandlung fand dann auch die Herausgabe des Equipments an B. in Holzwickede statt.

Diebstahl, Gitarren


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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