
Corona-Auflagen: Gemeinde erwacht langsam aus Dornröschenschlaf

Nach dem Lockdown erwacht die Gemeinde seit gestern (4.5.) langsam aus dem Dornröschenschlaf. verschiedene Maßnahmen wieder aufgehoben. Zur aktuellen Corona-Schutz-Verordnung informiert die Gemeinde Holzwickede aktuell: Danach dürfen seit Montag wieder Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks unter Einhaltung der Hygienestandards und eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander sowie je einer Person pro 10 m² wieder öffnen.
Seit Montag dürfen auch Dienstleistungen wie Friseurhandwerk und Fußpflege unter bestimmten Hygienemaßnahmen und Ausnahmen wiederaufgenommen werden. Kosmetische Dienstleistungen wie z.B. Maniküre, Kosmetik und Bartschneiden sind weiterhin unzulässig, da hierbei der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Spielplätze ab 7. Mai wieder offen
Was Eltern und Kinder besonders freuen wird: Kinderspielplätze dürfen ab Donnerstag (7. Mai) wieder besucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde weiter, dass die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Das Ordnungsamt kündigt ab Donnerstag gründliche Kontrollen an. Die Gemeinde Holzwickede setzt auf die Besonnenheit der Spielplatzbesucher, so dass weitere Maßnahmen bis hin zur Sperrung einzelner Kinderspielplätze entbehrlich bleiben.
Bolzplätze bleiben zunächst noch bis auf weiteres gesperrt, da es sich hier um Sportanlagen im Sinne des § 4 der CoronaSchVO handelt und der geforderte Abstand im laufenden Spielbetrieb nicht eingehalten werden kann.
Gastronomie weiter nur mit Lieferservice
Der Hotelbetrieb bleibt weiterhin nur zu nicht touristischen Zwecken zulässig. Auch in der Gastronomie bleibt es vorerst beim Liefer- und Abholservice unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Mindestabstandes.
Im Veranstaltungsbereich wurde der Begriff „Großveranstaltung“ konkretisiert. Danach handelt es sich hierbei um alle Veranstaltungen, bei denen eine Veranstaltungsstruktur, bei der eine Vielzahl nicht bekannter Personen ohne feste Veranstaltungs- und Begegnungsstruktur zusammenkommt (und die im Rahmen einer möglichen Kontaktpersonen-Nachverfolgung kaum identifizierbar wären). Demnach werden alle Veranstaltungen, die diese Merkmale vorweisen, untersagt.
Alle Veranstaltungen genehmigungspflichtig
Auch den Vereinen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen unter Einhaltung von Hygienemaßahmen gestattet. Gesellige Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.
Grundsätzlich gilt: Für alle Versammlungen muss ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt der Gemeinde gestellt werden.
Religiöse Veranstaltungen finden ebenfalls seit 1. Mai wieder statt. Bei Bestattungen wurde die Begrenzung der Teilnehmerzahl gestrichen, jedoch ist der Mindestabstand von 1,5 m während der Beisetzung strengstens einzuhalten.
Zuletzt weist die Gemeinde auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen öffentlich zugänglichen, aber geschlossenen Räumen hingewiesen. Die genannten Freizeiteinrichtungen wie z.B. Museen, Kunstausstellungen etc. wurden in diese Pflicht miteinbezogen.
Am Mittwoch (6. Mai) werden weitere Maßnahmen bzw. Informationen durch Bund und Land erwartet.