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Ausgeschaukelt: Der Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung hat sich gegen einen neuen Spielplatz an der Fridrich-Ebert-Straße ausgesprochen. (Foto: A. Spratt - Unsplash)

Corona-Auflagen: Gemeinde erwacht langsam aus Dornröschenschlaf

Einen Kinderspielplatz möchte die FDP auf dem gemeindeeigenen Teilstück der TuS Elch-Tennisplätze errichten. Zielgruppe sind die Kinder aus dem Neubaugebiet Krummer Weg. (Foto: A. Spratt on Unsplash)
Auch die Kinderspielplätze der Gemeinde dürfen ab übermorgen (7. Mai)= wieder besucht werden – unter Auflagen. Das Ordnungsamt kündigt strenge Kontrollen an. (Foto: A. Spratt – Unsplash)

Nach dem Lockdown erwacht die Gemeinde seit gestern (4.5.) langsam aus dem Dornröschenschlaf. verschiedene Maßnahmen wieder aufgehoben. Zur aktuellen Corona-Schutz-Verordnung informiert die Gemeinde Holzwickede aktuell: Danach dürfen seit Montag wieder Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks unter Einhaltung der Hygienestandards und eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander sowie je einer Person pro 10 m² wieder öffnen.

Seit Montag dürfen auch Dienstleistungen wie Friseurhandwerk und Fußpflege unter bestimmten Hygienemaßnahmen und Ausnahmen wiederaufgenommen werden. Kosmetische Dienstleistungen wie z.B. Maniküre, Kosmetik und Bartschneiden sind weiterhin unzulässig, da hierbei der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Spielplätze ab 7. Mai wieder offen

Was Eltern und Kinder besonders freuen wird: Kinderspielplätze dürfen ab Donnerstag (7. Mai) wieder besucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde weiter, dass die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Das Ordnungsamt kündigt ab Donnerstag gründliche Kontrollen an. Die Gemeinde Holzwickede setzt auf die Besonnenheit der Spielplatzbesucher, so dass weitere Maßnahmen bis hin zur Sperrung einzelner Kinderspielplätze entbehrlich bleiben.

Bolzplätze bleiben zunächst noch bis auf weiteres gesperrt, da es sich hier um Sportanlagen im Sinne des § 4 der CoronaSchVO handelt und der geforderte Abstand im laufenden Spielbetrieb nicht eingehalten werden kann.

Gastronomie weiter nur mit Lieferservice

Der Hotelbetrieb bleibt weiterhin nur zu nicht touristischen Zwecken zulässig. Auch in der Gastronomie bleibt es vorerst beim Liefer- und Abholservice unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Mindestabstandes.

Im Veranstaltungsbereich wurde der Begriff „Großveranstaltung“ konkretisiert. Danach handelt es sich hierbei um alle Veranstaltungen, bei denen eine Veranstaltungsstruktur, bei der eine Vielzahl nicht bekannter Personen ohne feste Veranstaltungs- und Begegnungsstruktur zusammenkommt (und die im Rahmen einer möglichen Kontaktpersonen-Nachverfolgung kaum identifizierbar wären). Demnach werden alle Veranstaltungen, die diese Merkmale vorweisen, untersagt.

Alle Veranstaltungen genehmigungspflichtig

Auch den Vereinen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen unter Einhaltung von Hygienemaßahmen gestattet. Gesellige Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.

Grundsätzlich gilt: Für alle Versammlungen muss ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt der Gemeinde gestellt werden.

Religiöse Veranstaltungen finden ebenfalls seit 1. Mai wieder statt. Bei Bestattungen wurde die Begrenzung der Teilnehmerzahl gestrichen, jedoch ist der Mindestabstand von 1,5 m während der Beisetzung strengstens einzuhalten.

Zuletzt weist die Gemeinde auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen öffentlich zugänglichen, aber geschlossenen Räumen hingewiesen. Die genannten Freizeiteinrichtungen wie z.B. Museen, Kunstausstellungen etc. wurden in diese Pflicht miteinbezogen.

Am Mittwoch (6. Mai) werden weitere Maßnahmen bzw. Informationen durch Bund und Land erwartet.

Auflagen, Corona

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