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Bürgerblock stößt sich an neuen Blockmarkierungen

Der Unabhängige Holzwickeder Bürgerblock (BBL) ist nicht so ganz einverstanden mit den Blockmarkierungen, die vor einigen Monaten von der Verwaltung an verschiedenen Kreuzungen aufgebracht wurden, um die Rechts-vor-Links-regelung besonders hervorzuheben. Aus diesem Grund haben Fraktionschef Michael Laux und der sachkundige Bürger, Heinrich Schlinkmann, jetzt den Antrag gestellt, dass Thema im Verkehrsausschuss am 15. November auf die Tagesordnung zu rücken.

So fiel dem BBL auf, dass die Blockmarkierungen nicht an allen in Frage kommenden Kreuzungen angebracht worden sind. Zudem ist man beim Bürgerblock der Meinung, dass die Markierung im Einmündungsbereich Josefstraße/Rubensweg nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang steht. Denn durch denn an dieser Stelle abgesenkten Bordstein können Verkehrsteilnehmer, die vom Rubensweg in die Josefstraße einfahren wollen, die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen, heißt es im Antrag der BBL-Fraktion: „Nach herrschender Rechtsprechung findet bei ,überführten‘ Straßeneinmündungen die Vorfahrtregel in StVO § 8 Abs. 1 Satz 1 keine Anwendung.“

Der Bürgerblock bittet deshalb um Bericht darüber, „nach welchen Kriterien nur an bestimmten Kreuzungen die Markierungen vorgenommen“ wurden. Außerdem möchte der BBL wissen, wie die Verwaltung „die rechtliche Situation der Markierung an der Josefstraße/Rubensweg betrachtet“? Schließlich will der BBL wissen, wie viele weitere Markierungen im Gemeindegebiet aufgebracht worden sind in Einmündungsbereichen, die der Situation an der Josefstraße/Rubensweg ähneln?

 

BBL, Verkehrsausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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