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Bewährungsstrafe für Schlägerei im „Pütt“: 54-Jähriger zieht Berufung zurück

Der Vorfall tut ihm leid. Er ist auch kein Schläger, sondern wird eher als friedlicher Mensch beschrieben. Obendrein hat er bei der Schlägerei  am 2. November in der Gaststätte Zum Pütt in Holzwickede selbst am meisten gelitten und eine Fraktur der Augenhöhle, Prellungen an Rippen und Oberschenkel durch die Schläge und Tritte seines körperlich überlegenen Gegners davongetragen. Kein Wunder, dass dem 54-jährigen Holzwickeder das Urteil des Amtsgerichtes Unna nicht schmeckt, nachdem er wegen gefährlicher Körperverletzung auch noch zu sechs Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt verurteilt wurde. Doch alles das ist noch immer kein Grund, der Berufung des 54-Jährigen stattzugeben.

Das machte dem Holzwickeder in seiner Berufungsverhandlung heute (3.9.) Richter Ludwig Brockmeier vor dem Landgericht in Dortmund klar. Während die vier Zeugen, die bereits vor dem Amtsgericht Unna ausgesagt hatten, draußen auf dem Gerichtsflur warteten, ließ der Richter das Tatgeschehen am 2. November 2014 im Pütt, noch einmal Revue passieren – soweit es überhaupt geklärt werden konnte.

Bierglas ins Gesicht geschlagen

Danach hatte der 54-Jährige zu fortgeschrittener Stunde und schon ziemlich abgefüllt ein Taxi rufen lassen und wollte am Tresen seinen Deckel bezahlen, als sich von hinten der Zeuge W. näherte und ebenfalls zahlen wollte. Warum es dann zum Streit zwischen beiden kam, ist schon nicht mehr so ganz zu klären gewesen. Der Angeklagte behauptet, von dem Zeugen W. „dauernd zugetextet“ und beleidigt worden zu sein. Was er dabei genau gesagt hat – daran kann sich der 54-Jährige nicht mehr erinnern. Jedenfalls eskalierte der Streit und der Angeklagte drehte sich unvermittelt um und schlug dem Zeugen W. mit seinem Bierglas ins Gesicht. Ob er mit dem Glas schlagen oder nur das Bier daraus ausschütten wollte, wie er behauptet, blieb unklar. Die Konsequenzen nicht: Vom Glas im Gesicht getroffen erlitt der Zeuge W. eine Jochbeinprellung. Was den wesentlich jüngeren und kräftigeren W. allerdings nicht davon abhielt, den 54-Jährigen im Wortsinn unter den Tisch zu prügeln.

„Nach meiner Lebenserfahrung nimmt die Erinnerung eines Menschen mit der Zeit ab und nicht zu“

Ludwig Brockmeier, Richter am Landgericht Dortmund

Richter Ludwig Brockmeier befragte den 54-Jährigen in der Berufungsverhandlung heute eindringlich, ob überhaupt und wenn ja wodurch sich der Angeklagte in der Tatnacht provoziert gefühlt hat. Doch es blieb dabei: Der Angeklagte kann sich nicht mehr erinnern,  was ihn so ausrasten ließ, dass er mit dem Glas zuschlug. Was dem Richter merkwürdig vorkam: In seiner ersten Aussage hatte der Holzwickeder noch angegeben, sich an rein gar nichts erinnern zu können, was ihn ins Krankenhausbett gebracht hatte. Etliche Wochen später wusste er dann immerhin schon wieder, dass er sich ein Taxi gerufen hatte, bezahlen und seinem Kontrahenten Bier ins Gesicht schütten wollte, weil dieser ihn beim Warten „vollgequatscht“ hatte. Nach seinem Besuch beim Anwalt schließlich, erinnerte sich der 54-Jährige dann auch daran, dass er beleidigt und provoziert worden ist.

Reduzierung der Mindeststrafe nicht möglich

„Nach meiner Lebenserfahrung nimmt die Erinnerung eines Menschen mit der Zeit ab und nicht zu“, so Richter Ludwig Brockmeier süffisant. Doch selbst wenn der Angeklagte tatsächlich verbal provoziert worden sei, könne das noch immer nicht als Notwehrsituation gewertet werden, so der Richter weiter. Das aber wäre der einzige Grund gewesen, das Urteil des Amtsgerichtes in der Berufung zu revidieren. Zumal die Staatsanwaltschaft es ablehnte, das Verfahren einzustellen und dem Gericht damit die Hände gebunden waren.

Eine weitere Reduzierung der Strafe war nicht möglich.  Denn mit sechs Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ist bereits die absolute Mindeststrafe bei gefährlicher Körperverletzung verhängt. „Das Urteil des Amtsgerichtes Unna ist also ganz in Ordnung“, teilte Richter Ludwig Brockmeier dem Angeklagten und seiner Verteidigerin mit. Da zu erwarten sei, dass die vier wartenden Zeugen voraussichtlich keine anderen Aussagen machen werden als in der ersten Verhandlung, legte das Gericht dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzuziehen – was der 54-Jährige dann auch nach kurzer Bedenkzeit tat, um endlich einen Schlussstrich unter seine leidige Angelegenheit zu ziehen. Die Kosten des Verfahrens gehen dafür zu seinen Lasten.

Gefährliche Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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