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Beerdigung der Mutter nicht bezahlt: Anklage wegen Betrugs

Weil er nach dem Tod seiner Mutter im März vorigen Jahres dem Holzwickeder Bestattungsunternehmen Gößmann den Auftrag zur Beerdigung seiner Mutter gab, obwohl er wusste, so die Anklage, dass er die Rechnung der Beisetzung von knapp 1.700 Euro nicht bezahlen kann, muss sich ein 55-jähriger Bochumer wegen Betrugs vor dem Amtsgericht in Unna verantworten.

Da der Bochumer den ersten Termin für seine Hauptverhandlung unentschuldigt platzen ließ, wurde er heute (30.7.) von der Polizei vorgeführt. Auf der Anklagebank bestätigte er Amtsrichterin Sarah Malcherek heute auch sofort, dass er nach wie vor sowohl die Rechnung des Bestatters als auch die offene Gebührenrechnung bei der Gemeinde Holzwickede noch begleichen will. „Ich habe nie vorgehabt, jemanden übers Ohr zu hauen“,  versicherte der Angeklagte treuherzig. Doch er habe im Januar den Offenbarungseid ablegen müssen und einfach kein Geld dafür. Zumal er auch noch anderen Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen nachkommen müsse. Doch es besteht Hoffnung: „Ich warte noch immer auf die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung, die meine Mutter abgeschlossen hatte.“ 7.500 Euro erwarte er von der Versicherung, so der 55-Jährige.

Warten auf Auszahlung der Sterbeversicherung

Das Problem sei, fuhr der Angeklagte fort, dass die Mutter seinen Bruder als Begünstigten eingesetzt habe. Und sein Bruder sei leider noch kurz vor der Mutter verstorben. „Ich wusste nicht, wie ich an die Sterbeurkunde meines Bruders kommen sollte“, sagte der Bochumer. „Die muss ich bei der Sterbeversicherung meiner Mutter einreichen.“

Die Kinder seines Bruders, wie sein Bruder zu seinen Lebzeiten auch, seien schlecht auf ihn zu sprechen. Und ihn selbst habe der Tod der Mutter sehr mitgenommen, weil er der Letzte sei. „Ich habe einen auf Vogel Strauß gemacht und das ganze Thema erst einmal nicht anrühren wollen.“ Inzwischen habe er jedoch die Sterbeurkunde seines Bruders erhalten und der Versicherung eingereicht.

„Dass Sie in Ihrer Situation ein Jahr lang nichts getan haben, obwohl Sie wussten, dass Ihnen 7.500 Euro aus der Sterbeversicherung zustehen, fällt mir schwer zu glauben“, sagte Richterin Sarah Malcherek zum Angeklagten. Doch der verteidigte sich: Er könne alles mit Unterlagen belegen. Die Richterin, immer noch skeptisch, vertagte die Hauptverhandlung – nicht ohne den Bochumer noch einmal zu ermahnen: „Wir werden das alles natürlich nachprüfen. Ich rate Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse, die Unterlagen bis zum nächsten Termin einzureichen.  Sonst kann ich Ihnen ihre Geschichte nicht glauben.“

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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