Anzeigepflicht für Baumfällung: Gemeinde stellt Formular ins Netz
Mit der Änderung der Holzwickeder Baumschutzsatzung hat die Gemeinde Holzwickede zu Jahresbeginn den Baumschutz auf privaten Grundstücken abgeschafft.
Gleichzeitig wurde mit dieser Änderung eine Anzeigepflicht für private Baumbesitzer eingeführt. Zur Dokumentation der Entwicklung des privaten Baumbestandes nach der Satzungsänderung ist die beabsichtigte Fällung bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Wie die Umweltbeauftragte der Gemeinde, Tanja Flormann, mitteilt, steht dazu nun auf der der Internetseite der Gemeinde Holzwickede ein Anzeigeformular zur Verfügung.
Zur weiteren Vereinfachung wird künftig auf das Beifügen eines Lageplans verzichtet. Schließlich entfällt auch die Ersatzpflanzung bei Baumfällungen im privaten Bereich künftig.
Für umfangreiche Form- und Pflegeschnitte, die das charakteristische Aussehen des Baumes wesentlich verändern, bedarf es nach wie vor einer entsprechenden Antragstellung.
Bei der Festlegung des schützenswerten Baumbestandes auf öffentlichen Flächen wurde ein Stammumfang von 120 cm (gemessen in 1 m Höhe) festgelegt. Hierdurch werden in erster Linie ortsbildprägende Altbäume geschützt, welche aufgrund der Ausprägung von Wurzel- und Kronenbereich eine entscheidende Funktion für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erfüllen.
Weitere Informationen zu Bäumen in der Emscherquellgemeinde sowie das Anzeigeformular sind auf der Hompage der Gemeinde Holzwickede zu finden.