Bezirksregierung gibt „grünes Licht“: Kreishaushalt für 2015 genehmigt
(PK) Die Bezirksregierung Arnsberg hat „grünes Licht“ gegeben. Damit ist der im Dezember vom Kreistag verabschiedete Haushalt des Kreises für das Jahr 2015 rechtskräftig und die Allgemeine Kreisumlage in Höhe von 47,52 v.H. genehmigt.
Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann würdigt in seiner Verfügung erneut die enge Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Aufstellungsverfahren. Er geht gleichzeitig auf die um mehr als zehn Millionen auf rund 251 Millionen Euro gestiegene Zahllast für die Städte und Gemeinden ein. Bollermann unterstreicht jedoch ausdrücklich, dass diese Mehrbelastung nachvollziehbar sei und sich „im Wesentlichen durch die Entwicklung der Landschaftsumlage und das Defizit im Fachbereich (…) Arbeit und Soziales erklären“ lasse.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat seine Umlage von 87,6 Millionen Euro (2014) auf über 90 Millionen angehoben. Das Sozialbudget – Hautposten hier die Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II – beträgt im Haushalt 2015 rund 128,5 Millionen Euro (2014 = 120 Millionen Euro).
Differenzierte Kreisumlage „auffällig negative Entwicklung“
Beim Blick auf die Budgets der Fachbereiche vermerkt der Regierungspräsident insgesamt „keine auffälligen negativen Entwicklungen“. Eine Ausnahme bildet der Fachbereich Familie und Jugend, der für Bönen, Fröndenberg und Holzwickede Jugendamtsfunktion übernimmt. Der Hebesatz der zur Finanzierung erhobenen differenzierten Kreisumlage liegt 2015 bei 23,8275 v.H. (2014: 21,79547 v.H.). Unterm Strich sind das rund 16,24 Millionen Euro (2014 = 14,63 Millionen Euro), die die drei „kleinen Kommunen“ zusätzlich zur Allgemeinen Kreisumlage aufbringen müssen.
Allerdings hält Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann auch diese Entwicklung für begründet, da die „Steigerungen (…) vor allem auf höhere Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen zurückzuführen“ seien.
Abschließend geht der Regierungspräsident auf die finanzielle Gesamtsituation des Kreises ein und macht mit Blick auf Bund und Land nicht nur deutlich, dass „alle Möglichkeiten einer verursachungsrechten Verteilung (…) erwogen werden“ müssten.
Der Regierungspräsident richtet den Blick aber noch in eine andere Richtung. Er rät, den politischen Willensbildungsprozess zum Ausloten möglicher Ertragssteigerungen oder Aufwandsreduzierungen voranzutreiben – und zwar „auch über die kommunalen Grenzen hinaus“.