Kita auf Festplatz: Rat bringt neue Zufahrtsregelung auf den Weg
Gegen drei Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat am Donnerstagabend die geplante Änderung des Bebauungsplanes Gemeindliche Mitte auf den Weg gebracht. Im Kern geht es dabei um eine Zufahrtsregelung für den geplanten Kindergarten auf dem Festplatz.
Sie sieht nach längeren Abstimmungsgesprächen mit den Anwohnern und den Schützen als Nutzer des Festplatzes vor, dass es keinen Hol- und Bringverkehr zum neuen Kindergarten geben soll. Für Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen wollen, werden Parkplätze im vorderen Teil des Festplatzes eingerichtet, in einem Bereich, der bislang bei Schützenfesten vom DRK und den Sanitätern genutzt wurde. Die Zufahrt ist von der Hamburger Allee aus vorgesehen. Die Stellplätze dort müssen auch von den Mitarbeitern der neuen Einrichtung genutzt werden. An der Kita selbst werden nur vier Stellplätze, das gesetzliche Minimum, eingerichtet.
Die Bedarfszufahrt zwischen der Hamburger Allee und dem künftigen Kindergarten soll nur von Handwerkern oder behinderten Personen genutzt werden dürfen.
Genaue Anzahl der Stellplätze noch offen
Wie viele Stellplätze genau im vorderen Bereich für den Hol- und Bringverkehr und die Mitarbeiter der Einrichtungen angelegt werden, stehe noch nicht fest, erklärte Bauamtsleiter Uwe Nettlenbusch auf Nachfrage im Rat. Auch aus einer Lageskizze, die er verteilen ließ, ging dieses nicht ganz unbedeutende Detail nicht hervor.
Allerdings wird es auch noch eine Bürgerbeteiligung und -information im Änderungsverfahren geben (29. Mai, Rathaus). Spätestens dann soll die exakte Zahl und Lager der geplanten Stellplätze bekannt sein.
Dann soll auch, so eine weitere Nachfrage, deutlich in den Plänen zu erkennen sein, wie die Gemeinde durch das Aufstellen von Pollern verhindern will, dass der Hol- und Bringverkehr quer über den Festplatz oder die Bedarfszufahrt zur neue Kita rollen kann.