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33-Jähriger finanziert mit Diebstählen seinen Kokainkonsum

Mit seinem Betreuer und einem Anwalt erschien ein 33-jähriger Dortmunder gestern vor dem Amtsgericht Unna, wo er sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten hatte.

Am 7. März vorigen Jahres soll der 33-Jährige in Holzwickede nachmittags gegen 15.20 Uhr aus einem Keller des Hauses Hauptstraße 28 einen Makita Bohrhammer, einen Trennschleifer und Zubehör im Gesamtwert von 2 000 Euro gestohlen haben. Ein besonders schwerer Fall von Diebstahl, so die Anklagevertreterin, doch längst nicht das einzige Vergehen des Angeklagten:  Noch acht weitere Diebstähle soll der Angeklagte in der Zeit von Januar bis Oktober vorigen Jahres in Dortmund begangen haben sowie in einem Fall 0,2 Gramm Kokain auf der Münsterstraße in Dortmund erworben haben.

Zumeist handelt es sich um Diebstähle aus Drogeriemärkten, wo der Angeklagte bei sich bietender Gelegenheit Babywindeln, Feuchttücher oder Shampoo entwendete. Außerdem stahl er ein 1 500 Euro teures Fahrrad, ein anderes Mal einen Fahrradsattel im Wert von 20 Euro oder Altmetall. In einem weiteren Fall nahm der Angeklagte einen Tisch vor einer Bäckerei mit, den die Verkäuferin zum Feierabend vergessen hatte anzuketten.

Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären

Alle Straftaten räumte der Angeklagte ein, auch wenn er sich teilweise nur schwer erinnern konnte.

Mit dem Erlös aus seiner Beute finanzierte der 33-Jährige seine Drogensucht. Seit 15 Jahren schon, so sagte er heute aus, sei er drogensüchtig und konsumiere täglich Kokain. Wobei er den Koks raucht und nicht schnupft oder spritzt. Schon seit längerer Zeit hat der 33-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnt, einen Betreuer. Diesen braucht er, um seine alltäglichen Angelegenheiten regeln zu können.

Da seine psychischen Probleme und auch die Drogenabhängigkeit nach Aktenlage und auch Augenschein kaum zu übersehen sind, veranlasste Richter Jörg Hüchtmann eine gutachterliche Untersuchung. Sie soll klären, inwieweit der 33-Jährige überhaupt zurechnungsfähig und verantwortlich zu machen ist für seine Taten. Wenn das Gutachten vorliegt, soll dann ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden.

BTM, Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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