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21-Jähriger touchiert Schülerin beim Linksabbiegen und fährt weiter: 500 Euro Schmerzensgeld

Noch einmal glimpflich davongekommen ist der 21 Jahre alte Auszubildende B. aus Dortmund, der sich heute vor dem Amtsgericht Unna mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert sah. Das Verfahren gegen ihn wurde nach § 153a vorbehaltlich der Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe 500 Euro an das Unfallopfer eingestellt.

Der 21-Jährige hatte am 23. November vorigen Jahres gegen 7 Uhr morgens die Zeche-Norm-Straße aus Dortmund kommend befahren und war an der Ampelanlage im Einmündungsbereich der Chaussee nach links in Richtung Unna abgebogen. Dabei übersah er eine 18-jährige Schülerin aus Holzwickede, die bei Grünlicht die Chaussee überquerte, und stieß mit ihr zusammen, so die Anklage. Obwohl er dies bemerkt hatte, wie er der Geschädigten durch Handzeichen zu verstehen gab, setzte er anschließend seine Fahrt ohne auszusteigen fort.

Keine Verletzungen und keine Spuren

B. räumte den Sachverhalt auch grundsätzlich ein. Es sei „ziemlich dunkel“ gewesen und er habe die 18-Jährige erst sehr spät bemerkt. „Ich habe dann sofort eine Vollbremsung gemacht.“ Er habe sich auch sofort bei der 18-Jährigen, die unmittelbar an der vorderen linken Front seines Fahrzeuges gestanden habe, durch Handheben entschuldigt und sei dann weitergefahren. „Der Zwischenfall hat mich aber schon sehr geschockt und danach noch den ganzen Tag mitgenommen.“

Auf Nachfrage von Richterin Kathrin Dannehl erläuterte der Angeklagte: „Ich bin sehr langsam gefahren, die Ampel hatte vorher Rot gezeigt.“ Die Geschädigte sei auch weder gestürzt noch habe er einen Aufprall bemerkt. „Als sich die Polizei später bei mir meldete, bin ich zunächst auch noch davon ausgegangen, dass nur darum geht, dass ich ihre Vorfahrt verletzt habe.“

Der Verteidiger wies zudem darauf hin, dass am Fahrzeug seines Mandanten, das noch am selben Tag untersucht wurde, auch „keinerlei Spuren gefunden“ wurden. „Es gab nicht mal Wischspuren an der schmutzigen linken Front des Autos.“

Ein ärztliches Attest des Krankenhauses, in das sich die 18-Jährige wegen des Verdachts eines Halswirbel-Syndroms (HWS) begeben hatte, weist keine erkennbaren Verletzungen aus. Eine weitergehende Untersuchung, die mit einem stationären Aufenthalt verbunden gewesen wäre, hatte die Geschädigte abgelehnt.

Fahrerflucht nicht nachzuweisen

Im Zeugenstand meinte die Schülerin heute: „Ich habe das Auto auch kommen sehen, konnte aber nicht schneller gehen, weil ich einen orthopädischen Schuh mit einer Schiene trug.“ Gestürzt sei sie tatsächlich nicht. „Das Auto hat mich aber ganz sicher am linken Knie berührt“, so die 18-Jährige auf Nachfrage des Gerichts.

Nach einem Fahrradunfall sei sie früher bereits einmal am linken Knie operiert worden. Durch den Aufprall habe sich die Knieverletzung wieder erheblich verschlimmert. „Ich war vorher beschwerdefrei und habe jetzt wieder starke Schmerzen im Knie. Deshalb soll ich auch morgen noch einmal am Knie operiert werden.“  

Ein zweiter Autofahrer, der am Unfalltag unmittelbar hinter dem Dortmunder fuhr, hatte schriftlich ausgesagt, dass er ebenfalls gesehen habe, dass B. mit seinem Pkw die 18-Jährige „berührt“ habe. Da dieser Zeuge aber keine weiteren Informationen zur Aufklärung beitragen konnte, verzichtete das Gericht darauf, ihn heute als Zeugen vorzuladen.

In Absprache mit den übrigen Prozessbeteiligten stellte Richterin Kathrin Dannehl stattdessen das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 500 Euro durch B. an die 18-Jährige ein.

Eine Fahrerflucht sei dem Angeklagten „nur schwerlich nachzuweisen“ gewesen, bliebe nur die fahrlässige Körperverletzung, für die B. Schmerzensgeld zahlen muss. Der 21-Jährige habe sich außerdem einsichtig und reuig gezeigt und auch bereits entschuldigt. Schließlich habe ihn die die Anklage und das Verfahren erheblich belastet und sichtlich beeindruckt, was Warnung genug für ihn sei.

Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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