Skip to main content
Der Geflügelpest-Sperrbezirk, der auch Bereiche von Fröndenberg/Ruhr betrifft, wird am Freitag, 30. April, aufgehoben. (Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna)  

Geflügelpest: Sperrbezirk aufgehoben, aber Stallpflicht gilt weiter

Der Geflügelpest-Sperrbezirk, der auch Bereiche von Fröndenberg/Ruhr betrifft, wird am Freitag, 30. April, aufgehoben. (Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna)  
Der Geflügelpest-Sperrbezirk, der auch Bereiche von Fröndenberg/Ruhr betrifft, wird am Freitag, 30. April, aufgehoben. Davon unberührt, gilt die Stallpflicht weiter. (Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna)  

Nach einem Monat kann der Kreis Unna den Sperrbezirk zum Schutz vor der Geflügelinfluenza aufheben. In dem betroffenen Gebiet gelten ab morgen, 30. April, die Regeln des Beobachtungsgebietes. Wichtig: Davon unberührt ist die Stallpflicht für Geflügel, die weiter eingehalten werden muss.  

Die Aufhebung des Sperrbezirks am morgigen Freitag ist aber trotzdem eine gute Nachricht für alle Geflügelhalter im Kreis Unna – denn sie ist der erste Schritt Richtung Normalität. Nach dem Auftreten der Geflügelinfluenza in zwei Betrieben im benachbarten Menden musste der Kreis weitreichende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ausbreitung des für Geflügel gefährlichen Virus` zu unterbinden.  

Land entscheidet über Ende der Stallpflicht

Wenn in der Zwischenzeit keine weiteren Fälle in NRW auftreten, wird auf die Aufhebung des Sperrbezirks in einigen Tagen auch die Aufhebung des Beobachtungsgebietes folgen. Wann die Stallpflicht endet, entscheidet das Land NRW, das im März mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düsseldorf für ganz NRW eine Stallpflicht angeordnet hatte. Nach Einschätzung von Kreisveterinärdirektor Dr. Kirschner wird Mitte Mai mit der Aufhebung gerechnet. Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna darüber informieren.  

Für Menschen kaum Gefahren

Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden.  

Der Kreis Unna weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet sind, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden. Kontaktdaten: tierseuchen@kreis-unna.de Fax: 0 23 03 / 27-1499.  

Weitere Informationen, auch zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Regeln, gibt es auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Tierseuchenbekämpfung). PK | PKU

Geflügelpest

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert