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Die von der SPD beantragten Tempolimits auf der Friedhof-, Bahnhof- und Goethestraße (Foto) sowie auch auf der Hauptstraße sind unzulässig und deshalb im Verkehrsausschuss abzulehnen. (Foto: P. Gräber - E,sc herblog)

Schnellschüsse der SPD: Flächendeckendes Tempo 30 unzulässig — eigenen Lärmaktionsplan nicht beachtet

Die von der SPD beantragten Tempolimits auf der Friedhof-, Bahnhof- und Goethestraße (Foto) sowie auch auf der Hauptstraße sind unzulässig und deshalb im Verkehrsausschuss abzulehnen. (Foto: P. Gräber - E,sc herblog)
Die von der SPD beantragten Tempolimits auf der Friedhof-, Bahnhof- und Goethestraße (Foto) sowie auch auf der Hauptstraße sind unzulässig und deshalb im Verkehrsausschuss abzulehnen. (Foto: P. Gräber – E,sc herblog)

Die Holzwickeder SPD hat für den Verkehrsausschuss nächste Woche (24. August) verschiedene Anträge zur Einführung flächendeckender Tempolimits in der Gemeindemitte gestellt. Nachdem der Emscherblog darüber berichtet hatte, wurden die Vorschläge von Gegnern und Befürwortern in den Kommentarspalten der sozialen Medien heißt diskutiert. Offenbar war hat die SPD zu voreilig und hat nur einen „Sturm im Wasserglas“ verursacht: Denn wie es aussieht, kann kein einziger ihrer Anträge umgesetzt werden.

Konkret hat die SPD mit zwei Anträgen Tempo 30 für die gesamte Hauptstraße bis zur Kreuzung Landweg ebenso wie für die Bahnhof-, Friedhof- und Goethestraße beantragt (Emscherblog berichtete). Begründet wird der Antrag auf Tempo 30 für die drei letztgenannten Straßen „im Rahmen des Lärmschutzes“ in einer „umfangreichen Wohnbebauung“, beginnend von der Kreuzung Bahnhof- / Nordstraße bis zum Kreisel Bahnhofstraße.

Eigenen Lärmaktionsplan nicht beachtet

In der Goethestraße fordert die SPD Tempo 30 vom Kreisel Friedhof-/ Goethestraße bis hin zur Bonner Allee, „damit auf der gesamten Friedhofstraße die Tempo 30-Regel gilt“.

Auf der Hauptstraße hält es die SPD für nötig, die „die gesamte Hauptstraße bis Kreuzung Landweg ebenfalls mit Tempo 30 im Rahmen des Lärmschutzes“ auszuschildern.

Allerdings ist die Umsetzung der beiden SPD-Anträge gesetzlich gar nicht zulässig und wird deshalb auch von der Verwaltung abgelehnt. Denn offenbar kennt die SPD den eigenen Lärmaktionsplan der Gemeinde nicht: Erst ist die Grundklage für die auf der Nord- und Hauptstraße ausgeschilderten Tempo 30-Abschnitte. Außerdem enthält der Plan exakt die Bereiche, die in der Gemeinde als besonders lärmbelastet gelten und in denen Tempolimits gerechtfertigt sind. In ihren Anträgen beruft sich die SPD-Fraktion nun zwar auf den Lärmschutz – die Straßenabschnitte, die man mit Tempo 30 ausschildern will, gelten nach dem gültigen Planwerk aber gar nicht als besonders belastet. Ein Tempolimit ist deshalb abzulehnen.

Straßenverkehrsbehörde lehnte Anträge ab

Die genaue Rechtslage, so die Tischvorlage der Verwaltung, wird vom Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, Michael Arnold, in der Sitzung erläutern.

Gleiches gilt auch für einen Antrag des Hengser Ortsvorsteher Volker Schütte, über den der Emscherblog noch nicht berichtete. Schütte hat beantragt, zwei Halteverbotsschilder (VZ 283) auf der Massener Straße im Bereich Haus Nr. 1 bis zur Bushaltestelle gegenüber der Einmündung Oststraße wieder zu entfernen, um dort das Halten bzw. Parken wieder zu ermöglichen.

Auch Antrag des Hengser Ortsvorstehers unzulässig

Auch diesen Antrag empfiehlt die Verwaltung abzulehnen. Der Grund: Die beiden Verkehrszeichen wurden durch den Kreis Unna nach der jüngsten Verkehrsschau zur Verdeutlichung der ohnehin bestehenden Verkehrslage ausdrücklich angeordnet, wie es in der Tischvorlage heißt. Selbst das Entfernen der Halteverbotsschilder würde nicht zur Aufhebung des Halteverbotes führen. Denn wegen der Richtungspfeile auf der Fahrbahn gilt ohnehin ein Halteverbot in diesem Bereich – und hat auch schon vor Aufstellen der Schilder bestanden.

SPD, Tempolimit


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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