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Schaden von knapp 20 Euro: 52-Jährige schwänzt Verhandlung – Richter erlässt Haftbefehl

Manchen Menschen ist wirklich nicht mehr zu helfen: Für eine Lappalie im Gegenwert von nicht einmal 20 Euro hat sich eine 52-jährige Frau aus Dortmund einen Haftbefehl eingehandelt.

Eigentlich hätte die Dortmunderin gestern (23.3.) vor dem Amtsgericht Unna erscheinen sollen. Die Angeklagte sollte sich dort wegen zweifachen Diebstahls und einer Schwarzfahrt verantworten.

Diebstahl bei Aldi und Rossmann sowie Schwarzfahrt

Die Anklage wirft der 52-Jährigen vor, am 15. Oktober vorigen Jahres in der U47 bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrschein erwischt worden zu sein. 2,70 Euro hätte das Ticket gekostet.  Am 21. Dezember wurde sie dann bei einem Ladendiebstahl im Aldi Holzwickede erwischt, wo sie Süßigkeiten im Wert von 7,96 Euro gestohlen haben soll.  Am 15. Januar dieses Jahres soll die Angeklagte dann im Dortmunder Hauptbahnhof bei Rossmann Deo- und Kosmetikartikel im Wert von knapp zehn Euro mitgehen lassen haben.

Anwältin war da, Mandantin nicht

Zu ihrem ersten Verhandlungstermin vor ein paar Wochen war die mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen. Zum zweiten Verhandlungstermin gestern erschien die 52-Jährige wieder nicht. Im Gegensatz zu ihrer Anwältin, die allerdings auch keine Information zum Verbleib ihres Mandantin beisteuern konnte.

Das Gericht ordnete die polizeiliche Vorführung an, doch die Polizeibeamten konnte die Angeklagte auch nicht auffinden.

Amtsrichter Jörn Granseuer wollte sich schließlich nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen von der Angeklagten und erließ – trotz der geringen Schadenssumme von knapp 20 Euro – prompt einen Haftbefehl für die Angeklagte.  

Diebstahl, Haftbefehl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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