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Pralle Auslage verleitet Holzwickederin zu Diebstahl: 700 Euro Geldstrafe

Eigentlich wollte die 33-jährige Holzwickederin am 27. Mai des Jahres in dem Supermarkt in Holzwickede nur Chips kaufen.

Doch dann sah die hoch verschuldete Hartz-IV-Empfängerin die prallen Auslagen und geriet in Versuchung, wie sie heute (12.8.) in ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna erklärte:  Mit einem Kuscheltier, einem Paket Kühlschrank-Frische, einem Radio und einer Muffins-Backform im Gesamtwert  von knapp unter 50 Euro verließ sie den Supermarkt – ohne zu bezahlen. Zwar lag ihr Diebstahl bei diesem Warenwert noch gerade so im Bereich der Geringfügigkeit. Gegen die Angeklagte sprach allerdings eine einschlägige Vorstrafe sowie ein hohes Rückfalltempo, so auch die Staatsanwaltschaft. Die Anklagevertretung forderte eine Geldstrafe von 80 x 15 Euro – nicht ohne den Hinweis, dass beim nächsten Mal durchaus auch eine Haftstrafe fällig sein könnte für die Holzwickederin.

Richter Jörg Granseuer verurteilte die 33-Jährige wegen Diebstahls schließlich zu einer Geldstrafe von 70 x 10 Euro und blieb mit seinem Urteil nur knapp unter dem Antrag der Anklage.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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