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Neue Verordnung: Funktionsträger im Rat bekommen mehr Geld

Die Mitglieder des Holzwickeder Gemeinderates, hier bei der Vorstellung des Rats- und Bürgerinformationssystems, erhalten teilweise höhere Aufwandsentschädigungen. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Keineswegs nur um „Peanuts“, sondern genauer gesagt um mindestens rund 30.000 Euro Mehrausgaben im Jahr ging es bei einem anderen Tagesordnungspunkt im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend:  die finanzielle Entschädigung unserer Kommunalpolitiker. Um die genannte Summe wird sich die Entschädigung für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger in Holzwickede unter dem Strich im Jahr erhöhen.

Gewünscht haben unsere Kommunalpolitiker die Anpassung nicht, auch nicht am neuen Gesetz Verordnung mitgewirkt. Vielmehr hat das Land NRW die Entschädigungsverordnung per Gesetz geändert, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Profitieren werden davon Funktionsträger wie die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter.  Jedoch haben sich die Fraktionen im Rat unterschiedlich stark gegen die finanzielle Aufbesserung ihrer Bezüge gewehrt.

Gerne gesehen hat nach eigenem Bekunden keine Fraktion die Gesetzesänderung. Zunächst hatten sich auch alle Fraktionssprecher klar gegen die neue Entschädigungsverordnung positioniert. Mit zehn Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen und zwei –Enthaltungen wurde die neue Satzung schließlich in der Sitzung am Donnerstagabend schließlich doch akzeptiert.

BBL: Ausschussvorsitzende werden zu hoch bewertet

Nach Ansicht von SPD und CDU habe die Gemeinde keine andere Möglichkeit gehabt, als die neue Entschädigungsverordnung zu übernehmen. Bei einem klaren Nein blieb dagegen der Bürgerblock. Ihr Sprecher Michael Laux lehnte für seine Fraktion die Satzung ab: „Unsere beiden Fraktions Ausschussvorsitzenden werden auch eine Verzichtserklärung abgeben, wenn es nicht möglich ist, die Satzung abzulehnen.“ Das Land NRW will das Ehrenamt stärken, bedenkt aber Vorsitzenden der Fraktionen noch einmal finanziell extra, begründete Laux die Haltung seiner Fraktion. „Das ist aber so nicht nötig. Der Arbeitsaufwand der Fraktions Ausschussvorsitzenden wird unverhältnismäßig hoch bewertet im Vergleich zu den Ehrenamtlichen, die in den Parteien in der Organisation oder Geschäftsführung arbeiten. Diese Ehrenamtlichen bekommen nämlich gar nichts.“

Inhaltliche Kritik äußerten auch Die Grünen und Liberalen. Friedhelm Klemp (Die Grünen) sah die Arbeit der sachkundigen Bürger unterbewertet, die in den Fraktionen genau so viel wie Ratsmitglieder leisten. FDP-Sprecher Fritz Bernhardt äußerte die Hoffnung, dass nach der Landtagswahl die Spitzenverbände noch etwas ändern können an der neuen Verordnung. Gleichzeitig teilte er mit, dass FDP-Fraktionschef Jochen Hake das Plus an seiner Entschädigung an das deutsch-französische Jugendwerk spenden will.

In einer Gemeinde wie Holzwickede (unter 20.000 Einwohnern) fällt die finanzielle Entschädigung für Kommunalpolitiker allerdings auch nach der neuen Verordnung noch moderat aus:

Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen können ausschließlich als monatliche Pauschale oder gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gezahlt werden.

So hoch ist die neue Aufwandsentschädigung

Konkret erhält jedes Ratsmitglied in Holzwickede monatlich 211,90 Euro (oder 114 Euro und 19,60 Euro Sitzungsgeld).

Zusätzliche Aufwandsentschädigungen gibt es für

die erste Stellvertretung der Bürgermeister den 3-fachen Satz
die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5-fachen Satz
die Fraktionsvorsitzenden in Gemeinden/Kreisen den 2-fachen Satz
die Fraktionsvorsitzenden in Gemeinden/Kreisen einer
Fraktion mit mehr als acht Mitglieder
den 3-fachen Satz
den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden in Gemeinden/Kreisen den 1,5-fachen Satz
die Vorsitzenden von kommunalen Ausschüssen (Ausnahme
Wahlprüfungsausschuss und durch Hauptsatzung
ausgenommene Ausschüsse)
den 1-fachen Satz
sachkundige Bürger ein Sitzungsgeld in Höhe von 19,60 Euro
Ortsvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung von maximal 188,90 Euro

 

Die Entschädigung für den Verdienstausfall der Parlamentarier ist gesondert geregelt.
Der Regelstundensatz beträgt 8,84 Euro. Der Höchstbetrag beträgt 80 Euro/Stunde.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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