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Schlägerei im Emscherpark: Haftstrafen zur Bewährung

JustitiaEinen ordentlichen Denkzettel bekamen heute (9.10.) zwei 34 und 33 Jahre alte Männer vor dem Amtsgericht Unna verpasst, die im April des Jahres eine Schlägerei im Emscherpark vom Zaun gebrochen haben:  Die beiden Angeklagten aus Holzwickede und Dortmund wurden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu acht Monaten Haft und 70 Stunden Sozialarbeit sowie sieben Monaten Haft und 60 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Das Gericht setzte die Haftstrafen zur Bewährung auf einen Zeitraum von zwei Jahren aus. Außerdem müssen beide Angeklagten die Kosten des Verfahrens tragen.

Was genau an dem regnerischen Tag im April im Holzwickeder Emscherpark passiert war – darüber gab es ganz unterschiedliche Aussagen der Beteiligten. Unstrittig ist, dass die beiden Angeklagten mit einem weiteren Bekannten im Park abhingen und schon mehr oder weniger kräftig dem Alkohol zugesprochen hatten, als ein Jogger vorbei gelaufen kam, der sich ein paar Meter weiter im Park mit einem Lauffreund treffen wollte.

Anlass für den Streit: eine Bayern-Buxe 

Der Jogger, der eine Laufhose in den Farben des FC Bayer München trug, sagte später aus, dass er von einem der beiden Angeklagten wegen dieser Hose lautstark beschimpft und als „Schwuchtel“ beleidigt worden sei. Offenbar waren die beiden Angeklagten jedoch an die Falschen geraten. Denn der Lauffreund mit dem sich der Jogger regelmäßig trifft, ist ein Polizeibeamter in zivil. Und der wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen und sprach die beiden Angeklagten auf ihr  „asoziales  Benehmen“ an. Ein Wort folgte dem anderen und der Streit eskalierte. Darüber, was genau ablief, gibt es widersprüchliche Aussagen. Der Jogger und der Polizist sagten aus, dass einer der beiden Angeklagten auf den Polizisten zugestürmt sei und versucht habe, ihm einen Kopfstoß zu geben. Der Polizist räumte ein, dass er den ziemlich alkoholisierten Angreifer zu Boden geworfen und auch mehrfach getreten habe. In dem Gerangel soll der Angreifer dann seinen Gürtel aus der Hose gezogen und damit um sich geschlagen haben. Auch einen Stein soll er aufgenommen und gedroht haben, damit zu werfen. Schließlich soll der Satz: „Ich stech‘ Dich ab!“, gefallen sein.  Als ein Pkw hielt und mit der Polizei gedroht wurde, hätten sich die Angeklagten schließlich getrollt.

Beide und auch ihr Bekannter aus Dortmund, der gestern als Zeuge auftrat, stellten die Sache etwas anders dar: Von wüsten Drohungen mit einem Stein, einem geschwungenen Gürtel oder Beleidigungen wegen der Bayern-Buxe will keiner etwas gehört oder gesehen haben. Zum Bayern-Outfit des Joggers wollen die Angeklagten lediglich bemerkt haben: „Ach, gegen die Bayern müssen wir ja auch noch spielen.“  Der Bekannte der Angeklagten sagte gestern als Zeuge aus, dass alle drei vor dem Streit im Park Alkohol getrunken hätten, aber lediglich der Angeklagte, der später auf den Polizisten losgegangen sei, betrunken gewesen sei. Die Gruppe habe auch gerade auseinander gehen wollen, weil es zu regnen begonnen hatte, als der Ärger anfing. Und der Anlass? Angeblich hätten die Angeklagten den Jogger nur „nach der Uhrzeit gefragt“, so der Zeuge gestern. Daraufhin seien sie als „asozial“ beleidigt worden.

Aussagen der Angeklagten „wenig lebensnah“ 

Richterin Malcherek erschienen die Einlassungen dieses Zeugen und auch der beiden Angeklagten „als wenig lebensnah“.  Dagegen halte sie es für durchaus möglich, dass sich die Sache so abgespielt habe, wie es der Jogger und der Polizist geschildert haben, meinte die Richterin. Zumal sie bei diesen beiden Zeugen keinerlei Belastungstendenzen erkennen konnte. Der Polizist habe etwa keineswegs verschwiegen, dass er selbst auch nach Kräften Tritte und Schläge ausgeteilt habe.  Auch sei die unstrittige gefallene Bemerkung über das „asoziale Verhalten“ der Angeklagten „sicher nicht grundlos“ erfolgt.

Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte die Richterin, dass keiner der Beteiligten Verletzungen bei dem Streit davon trug und die Angeklagten unter Alkoholeinfluss standen. Andererseits ist einer der beiden schon einmal wegen einer Körperverletzung einschlägig aufgefallen. Mit seinem Urteil von acht bzw. sieben Monaten Haft zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt und 70 bzw. 60 Sozialstunden, die beide Angeklagten ableisten müssen, folgte das Gericht gestern dem Antrag der Anklagebehörde. Eindringlich gab Richterin Malcherek den beiden Angeklagten, die gestern ohne Verteidiger erschienen waren, die Mahnung mit auf dem Weg,  ihre Bewährungsauflagen einzuhalten: In den nächsten zwei Jahren müssen sie sich regelmäßig bei ihren Bewährungshelfern melden. Sie dürfen sich keine weiteren Gesetzesverstöße leisten und müssen jeden Wechsel ihres Wohnsitzes den Behörden melden. Bei einem Verstoß gegen nur eine dieser Auflagen wandern sie hinter Gitter.

Gericht, Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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