Skip to main content
Die 27 Jahre alte Deborah W. ist heute vor dem Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil sie Feuer in ihrer Wohnung legte und ihre beiden Kinder darin zurück ließ. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Mutter lässt Kinder in brennender Wohnung zurück: Tötungsvorsatz nicht erkennbar

Die Verhandlung gegen die 27-jährige Deborah W. vor dem Landgericht Dortmund wird am Donnerstag fortgesetzt. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Die Verhandlung gegen die 27-jährige Deborah W. aus Holzwickede wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde heute (3. Dezember) vor dem Landgericht Dortmund mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt. Ausgesagt hat auch ein 32 Jahre alter Holzwickeder, der kurz vor der Tat noch sexuellen Kontakt zu der jungen Mutter in der Wohnung am Frankfurter Weg 6 hatte. Am Ende des Verhandlungstages ließ Richter Peter Windgätter erkennen, dass für das Gericht auch eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Betracht komme. Damit dürfte der Vorwurf einer vorsätzlichen Tötungsabsicht wohl endgültig vom Tisch sein.

Was das für die 27-jährige Angeklagte heißt, erläuterte der Richter ihr ebenfalls: Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes hätte ihr Urteil auch lebenslänglich bedeuten können, die Höchststrafe für eine fahrlässige Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung beträgt dagegen maximal fünf Jahre.

Einladung zum sexuellen Kontakt

Zum Auftakt der Verhandlung heute sagte ein 32-jähriger Bekannter von Deborah W. aus. Beide kannten sich von gelegentlichen Treffen, bei denen dann auch stets „gut Alkohol getrunken“ wurde. Den Zeugen hatte die junge Mutter in der Tatnacht am 18. Mai dieses Jahres zwischen 21.30 und 22 Uhr angerufen, „um eine Nummer zu schieben“, wie er aussagte. „Ich bin allein, kannst Du ´rüber kommen?“, habe sie ihn gefragt. „Ich hatte erst Sorge, dass ihr Mann da wäre.“ Doch dann sei er doch zu ihr gegangen. Dort angekommen habe er mit der Angeklagten zunächst eine Zigarette geraucht.  „Dann sind wir schnell zur Sache gekommen. Danach habe ich noch eine Zigarette geraucht und bin dann auch sofort wieder weg.“  Gegen 22.30 Uhr habe er die Wohnung wieder verlassen.

In den Vernehmungen der Polizei und auch dem Richter heute gegenüber gab der 32-jährige an, dass die junge Mutter „sturzbetrunken gewesen“ sei. Sie habe ihm gesagt, dass sie neben Alkohol „auch Pep gezogen hat“ (Anm.: Pep = Speed/Amphetamine). Den Zustand der jungen Mutter beschrieb der 32-Jährige so: „Ich habe sie kaum erkannt. Sie konnte kaum noch reden.“ Geredet wurde aber ohnehin nicht viel, wie der Zeuge dem Richter erklärte: „Sie hatte mich ja angerufen, weil sie eine Nummer schieben wollte.“ Dabei habe sie zumindest „noch mitmachen können“, so der Zeuge. „Ich wollte aber schnell wieder weg, weil ich Angst hatte, dass ihr Mann auftaucht.“  

Trotz ihres Zustands habe die Angeklagte während er da war „etwa zwei bis drei Mal nach ihren beiden Kindern geschaut“, die in den Kinderzimmern schliefen, bestätigte der Zeuge.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden dann eine Polizeibeamtin, die als eine der ersten vor Ort war, und der Leitende Ermittlungsbeamte der Kripo im Zeugenstand befragt.

Nicht nach Kindern erkundigt

Die Polizistin wurde hinzugezogen, um die junge Mutter in der Tatnacht zunächst ins Krankenhaus zu bringen und nach ihrer Entlassung dort anschließend zu vernehmen. Die Angeklagte habe sich „generell ruhig verhalten“ und einen „ganz normalen, nicht betrunkenen Eindruck“ gemacht. Die 27-Jährige habe sich auch zum Verdacht der Brandstiftung geäußert und erklärt, dass sie den Brand „nicht absichtlich verursacht“ habe.  Worüber sich die Polizeibeamtin wunderte: „Sie wollte gar nicht wissen, was mit ihren Kindern ist und hat nicht einmal nach ihnen gefragt. Ich hatte den Eindruck, dass es ihr nur um den Freund und nicht um die Kinder ging“, so die Polizeibeamtin.

Ich hatte den Eindruck, dass es ihr nur um den Freund und nicht um die Kinder ging.“

Polizeibeamtin

Ähnlich hat es auch der Leitende Ermittlungsbeamte der Kripo Dortmund empfunden, der sich anschließend zu den Ermittlungsergebnissen äußerte. Auch auf ihn habe die Angeklagte einen „relativ nüchternen, klaren Eindruck“ gemacht in der Tatnacht. W. habe erklärt, dass ihr beim Anzünden einer Zigarette versehentlich ein Streichholz heruntergefallen sei. Allerdings lagen die Screenshots aus dem Videochat mit dem Cousin ihres Lebensgefährten zu diesem Zeitpunkt schon der Kripo vor und diese Bilder zeigten eindeutig, dass ihr das Streichholz keineswegs unabsichtlich heruntergefallen war. In der Vernehmung habe sie aber auch von ihren vergeblichen Löschversuchen berichtet.

Welchen Eindruck die Angeklagte auf ihn gemacht hat, wollte der Richter wissen: „Sturzbetrunken“ sei die Angeklagte keinesfalls gewesen, so der Ermittler. „Sie hat einen klaren Eindruck gemacht und auch schnell und deutlich geantwortet. Allerdings zeigte sie sehr wenig Empathie. Wir waren natürlich auch geschockt, dass sie sich nicht nach ihren Kindern erkundigte.“

Feuer konnte sich schnell ausbreiten

Auch der Brandsachverständige sagte heute aus: Seine Feststellungen stehen nicht in Widerspruch zur Aussage der Angeklagten und der übrigen Zeugen: Der ursprüngliche Brandherd lag im Wohnzimmer in der Nähe der Couch. Von dort konnte sich das Feuer nach allen Seiten schnell ausbreiten. Zur schnellen Ausbreitung trug bei, dass die Balkontür in der Wohnung im 3. Stock und auch die Wohnungstür geöffnet waren.  

Neben der Wohnung wurde auch das Treppenhaus durch das Feuer und den starken Rauch relativ schnell blockiert. In der Wohnung gab es auch keinen einzigen der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder.

Den finanziellen Sachschaden am Gebäude bezifferte der Sachverständige nicht. Allerdings muss der beträchtlich sein: Die Brand-Wohnung und drei weitere Wohnungen waren nach dem Feuer absolut unbewohnbar. Die Sanierung dürfte nach Ansicht des Brandexperten „mehrere Wochen dauern“. Die Schäden im Treppenhaus seien dagegen deutlich schneller zu beheben.

Wenn ich ehrlich bin, wusste ich gar nicht mehr, dass ich Geschlechtsverkehr hatte.“

Deborah W.

Deborah W. schwieg am heutigen Verhandlungstag weitgehend. Auf Nachfrage des ärztlichen Gutachters äußerte sie sich nur kurz zu ihren Motiven für den sexuellen Kontakt zu dem 32-jährigen Zeugen in der Tatnacht: Sie habe ihrem Lebensgefährten, der an jenem Abend nicht nach Hause kommen wollte, „eins auswischen“ wollen. „Gefühle habe ich nicht dabei gehabt. Wenn ich ehrlich bin, wusste ich gar nicht mehr, dass ich Geschlechtsverkehr hatte.“

Schließlich folgte von Richter Peter Windgätter der rechtliche Hinweis, der sich bereits auch schon am ersten Verhandlungstag abgezeichnet hatte: In dem Verfahren komme auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. Damit wäre der Tötungsvorsatz für einen Mordversuch wohl vom Tisch.

Anschließend informierte der Richter außerdem darüber, dass beide Kinder der Angeklagten inzwischen außer Lebensgefahr sind und auch der schwerer verletzte Fünfjährige nach ärztlichem Ermessen keine bleibenden Schäden davongetragen hat. Er war leblos, völlig steif und ausgekühlt mit einer zweifellos lebensgefährlichen Rauchvergiftung in die Klinik gekommen. Für seinen dreijährigen Bruder bestand dagegen zu keiner Zeit Lebensgefahr. Beide Kinder leben inzwischen bei ihrem Vater, der das alleinige Sorgerecht hat.

Die Verhandlung gegen Deborah W. wird am Donnerstag dieser Woche fortgesetzt.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert