Skip to main content
(Foto: Gerhard Gellinger - Pixabay)

Mit dem Roller zu schnell auf dem Oelpfad – Amtsrichter: „Schätzen allein reicht mir nicht“

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sehr fein. Dies musste heute auch ein 38 Jahre alter Dortmunder erfahren, der am 11. August des Jahres gegen 12.45 Uhr mit seinem Motorroller auf der Straße Am Oelpfad ohne Führerschein erwischt wurde und sich deshalb heute vor dem Amtsgericht wiederfand.

Er habe gar keinen Führerschein benötigt, erklärte der Angeklagte heute dem Amtsrichter, weil er eine auf 25 km/h gedrosselte Mofa gefahren habe. „Leider habe ich die Drosselbescheinigung nicht dabei gehabt“, entschuldigte sich der Angeklagte. „Das war aber auch mein einziger Fehler. Zu schnell gefahren bin ich nicht. Ich stand schon vor der roten Ampel, als ich herausgewunken wurde von der Polizei.“

Das Problem des Richters:  Die Polizeibeamten gab zwar an, dass der Rollerfahrer 35 km/h gefahren sei. Damit wäre klar, dass es sich nicht mehr um eine gedrosselte Mofa handelte, die ohne Führerschein gefahren werden durfte. Eine Geschwindigkeitsmessung hat aber – nach Aktenlage – nicht stattgefunden. Allein auf eine Schätzung der gefahrenen Geschwindigkeit wollte Richter Julian Schaffernicht sein Urteil nicht gründen. „Mal eben so schätzen, ob jemand 25 km/h oder 35 km/h gefahren ist, das reicht mir nicht. Ich muss wissen, wie schnell der Roller war.“

Eigentlich hätte der Roller technisch überprüft werden müssen. Doch das ist im Nachhinein nicht mehr möglich. „Der Roller war schon sehr alt und ist längst verkauft“, so der Angeklagte, dernach der Verkehrskontrolle seinen Roller nach Wickede schieben musste..

Die Verhandlung wurde ausgesetzt. Bis zum 3. Dezember will das Gericht nun bei der Polizei klären, wie die mit 35 km/h angegebene Geschwindigkeit ermittelt wurde.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert