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Länger Unterhaltsvorschuss für Kinder: Gesetz lässt auf sich warten

Der Bund will Alleinerziehende stärker unterstützen. Deshalb soll die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sowie die Zahlungsdauer ausgeweitet werden. Das Gesetz soll ab dem 1. Juli gelten. Noch ist es aber nicht rechtskräftig.

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt hat, ist mit einer Veröffentlichung des Gesetzes erst Ende Juli oder Anfang August zu rechnen. Dies bedeutet, dass Anträge zwar gestellt, aber nicht weiter bearbeitet werden können. Darauf weist der Kreis als Jugendamt für Bönen, Fröndenberg und Holzwickede hin.

Bislang wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr bzw. für längstens sechs Jahre gezahlt. Diese beiden Einschränkungen sollen künftig entfallen. Stattdessen sollen Alleinerziehende für ihre Kinder 18 Jahre lang durchgängig Leistungen beantragen können.

Das heißt: Auch Kinder über zwölf Jahre bzw. mit bereits sechsjähriger Unterstützungsdauer können unter bestimmten Bedingungen wieder leistungsberechtigt werden. Detaillierte Informationen hierzu enthält ein Merkblatt unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Unterhaltsvorschuss).

Derzeit erhalten Kinder vor dem sechsten Geburtstag 150 Euro monatlich. Zwischen dem sechsten und dem zwölften Geburtstag werden 201 Euro und ab dem zwölf Geburtstag sollen zukünftig 268 Euro gezahlt werden. (PK | PKU)

Unterhalt

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