KreisSportBund Unna informiert über Hilfen für Sportvereine
Die Coronakrise hat nun auch die Sportvereine in NRW und im Kreis Unna erreicht und zum Teil hart getroffen. Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebs seit Mitte März stellen sich zahlreiche Fragen für Vereinsvorstände, einige Vereine fürchten gar um ihre Existenz. Fehlende Zuschauerzahlen, abgesetzte Vereinsfeste und Wettbewerbe, abgesagte Turniere oder weiterlaufende Personalkosten sind für die Finanzhaushalte der Sportvereine schwerer Seegang und können zu einer existenzbedrohenden Schieflage des Haushaltes führen. Vor diesem Hintergrund informiert der KreisSportBund Unna nun über Unterstützungsleistungen für die Sportvereine.
Der Landessportbund NRW setzt sich intensiv dafür ein, dass Sportvereine Zugang zu den verschiedenen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten. Dabei arbeitet er eng mit der für den Sport zuständigen Abteilung der Staatskanzlei NRW zusammen.
In einem gestrigen Schreiben an alle Sportvereine in Nordrhein-Westfalen hat der LSB darüber informiert. Ein erster Erfolg konnte bereits am vergangenen Freitag erzielt werden: Sportvereine sind im Soforthilfeprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksregierungen abgewickelt wird, grundsätzlich antragsberechtigt. Aktuelle Informationen und Zugang zum Antragsverfahren erhalten die Sportvereine unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Antrag ist nur online möglich
Diese Seite wird im Moment kontinuierlich überarbeitet. Ein Antrag ist nur online möglich! Vereine können dabei je nach Zahl ihrer Beschäftigten Soforthilfen von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro beantragen. Matthias Hartmann, Geschäftsführer des KreisSportBundes Unna: „Lassen Sie sich nicht durch das für Vereine zur Zeit noch wenig passende Onlineformular irritieren. Nicht alle Felder sind Pflichtfelder. Wir wissen, dass bereits ein paar Vereine am vergangenen Freitag einen Antrag gestellt und binnen 24 Stunden ihre Hilfszusage erhalten haben. Bitte lesen Sie die Hinweise zur Antragsberechtigung sorgfältig durch. Eine Orientierungshilfe, welche Tätigkeiten Ihres Vereins als unternehmerisch einzustufen sind, hat der Landessportbund für Sie unter https://www.vibss.de/ hinterlegt.“
Grundsätzlich haben auch hauptberuflich selbständig tätige Übungsleiter und Trainer Zugang zur Soforthilfe. Sie sollten ebenfalls die Antragsvoraussetzungen auf der genannten Internetseite sorgfältig prüfen.
Sportvereine können auch Kurzarbeit nutzen
Viele Sportvereine sind auch Arbeitgeber. Sie können, wie jeder andere Arbeitgeber, das Instrument der Kurzarbeit nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/faqs-zur-kurzarbeit-im-sportverein/
Sportvereine, die in der Vergangenheit größere Investitionen getätigt haben und die bei der Tilgung von den Mitgliedsbeiträgen und Vereinsveranstaltungen abhängig sind, können ebenfalls in große Schwierigkeiten geraten. Das Problem hat der Landessportbund erkannt. Er hält den Kontakt zur Kreditanstalt für Wiederaufbau und zur NRW.Bank, um auf alle Notfälle vorbereitet zu sein. Ergebnisse dazu liegen jedoch aktuell noch nicht vor.