Skip to main content
Mit der Bewirtschaftsungssperre erging eine dringende Aufforderung an die Verwaltung zur Sparsamkeit: Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Kreis Unna)

Konjukturelle Bewirtschaftungssperre: Kreis Unna will 1,4 Mio. Euro einsparen

Mit der Bewirtschaftsungssperre erging eine dringende Aufforderung an die Verwaltung zur Sparsamkeit: Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Kreis Unna)
Mit der Bewirtschaftsungssperre erging eine dringende Aufforderung an die Verwaltung zur Sparsamkeit: Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. (Foto: Kreis Unna)

Mit einer Ausgabensperre eines Teils der aktuell verfügbaren Haushaltsmittel will der Kreis Unna noch im laufenden Jahr rund 1,4 Millionen Euro einsparen und damit die finanzielle Basis für die Zukunft stärken. Dies teilte Kreisdirektor und Kämmerer Mike Sebastian Janke am vergangenen Donnerstag (25.8.) den politischen Gremien und den Mitarbeitern der Verwaltung mit. Die Ausgabenkürzung gilt ab sofort. Ausgenommen sind Sozialaufwendungen und Zweckbindungen.

Der Kämmerer verbindet diese Maßnahme mit der dringenden Aufforderung an die Verwaltung im Rahmen der laufenden Haushaltsbewirtschaftung 2022 besonders sparsam auch über die jetzt geltende Verfügung hinaus zu agieren. Mit Blick auf die Planungen für 2023 und die Folgejahre will er gemeinsam mit den einzelnen Organisationseinheiten weitere Einsparmöglichkeiten identifizieren.

Reaktion auf verschlechterte Wirtschaftsdaten

Mit diesen Maßnahmen reagiert der Kreis auf die sich verschlechternden Wirtschaftsdaten infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Dies und insbesondere die steigenden Energiekosten treffen die kommunalen Haushalte mehrfach. Kreisdirektor Janke nennt in seiner Verfügung vor allem vier Gründe:

„Die Auswirkungen des Krieges treffen die kommunalen Haushalte auf vielfältige Weise. So sind enorme Belastungen der sozialen Sicherungssysteme durch Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu verzeichnen.

In bisher beispielloser Dimension werden sich im Kreishaushalt 2023 die explosionsartig steigenden Heizkosten als Bestandteil der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII auswirken.

Dazu kommt eine vom Landschaftsverband angekündigte Umlagesteigerung im zweistelligen Millionenbereich.

Zudem treffen auch die Preissteigerungen die Kommunen direkt bei der Beheizung und Bewirtschaftung von Immobilien und Infrastruktur oder beim Kraftstoffverbrauch für Fahrzeugflotten, besonders im Öffentlichen Personennahverkehr.“ PK | PKU

Bewirtschaftsungssperre, Kreishaushalt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert