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Kind aus Wohnung der Ex-Partnerin geholt: Anklage wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch

Die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 34-jährigen angestellten Familienvater aus Holzwickede wiegen schwer: Hausfriedensbruch, Körperverletzung und  Entzug eines Minderjährigen aus der Obhut eines Elternteils. Der 34-Jährige soll am Morgen des 4. Septembers 2014 gewaltsam in die Wohnung seiner Ex-Partnerin in der Natorper Straße eingedrungen sein, diese dabei an der Schulter verletzt und mit den Worten „Du machst mein Kind nicht krank! Du wirst ihn nie wiedersehen!“ seinen Sohn, für den die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, aus ihrer Wohnung geholt haben.

Von Amtsrichterin gestern dazu befragt, ließ der Familienvater, der inzwischen mit einer anderen Frau verheiratet ist und ein Kind hat, einiges von den Problemen erahnen, die ein getrennt lebender Vater ohne Sorgerecht hat. Der 34-Jährige gab an, dass ihn an jenem Morgen sein Sohn weinend angerufen und gebeten habe, ihn abzuholen und in die Schule zu bringen. „Seine Mutter wolle ihn nicht aus dem Haus gehen lassen, ohne dass er seine Medikamente genommen hatte“,  so der Angeklagte. Wütend und übermüdet sei er daraufhin zu seiner Ex-Partnerin gefahren. Als er die Treppe hinauf kam, hatte seine Ex-Partnerin und Mutter des Jungen die Wohnungstür halb geöffnet. „Es stimmt, ich habe die Tür etwas kräftig ganz aufgedrückt“, räumte der 34-Jährige ein. „Aber viel Gewalt war dazu gar nicht nötig.“ Geschlagen habe er seine Ex-Partnerin auch nicht. „Es gab überhaupt keinen Körperkontakt“, versichert der Familienvater. „Ich habe nur einen Schritt in die Wohnung gemacht, meinen Sohn gesagt, dass er seine Tasche nehmen und mitkommen soll, was er auch getan hat.“ Dann sei er mit ihm zur Schule gefahren und pünktlich dort angekommen. „Mehr war da nicht.“

Ex-Partnerin soll ADHS-Diagnose erfunden haben

Erst zwei  Wochen vor diesem Vorfall will der Vater erfahren haben, dass bei seinem Sohn angeblich ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) diagnostiziert worden sei,  was gewöhnlich mit Beruhigungsmitteln behandelt wird. Dass sein Sohn an ADHS leidet, will der Vater nicht glauben: „Da war bisher bei keiner Untersuchung  die Rede davon“, so der 34-Jährige.  Auch die Lehrer in der Schule hätten etwas Derartiges nie verlauten lassen. Seine Ex-Partnerin neige aber dazu, sich selbst und dem gemeinsamen Sohn irgendwelche Krankheiten oder Beschwerden anzudichten. „Wohl um sich selbst als aufopfernde oder bessere Mutter darstellen zu können“, vermutet der Angeklagte.

Dazu äußern konnte sich die Mutter nicht. Denn auch zur Verhandlung war sie gestern nicht erschienen, weil sie krank sei – allerdings ohne ärztliches Attest. Das Verhältnis zum gemeinsamen Sohn, für das er nur ein Umgangsrecht hat, beschrieb der Vater als ausgezeichnet. Nachdem er sich von der Mutter des Jungen getrennt hatte, sei der Kontakt zunächst auch völlig unproblematisch gewesen. Doch seit die Ex-Partnerin einen neuen Freund habe, gebe es Probleme,  so dass der Umgang zu dem Jungen nur noch über das Jugendamt geregelt werde, schildert der 34-Jährige. Auf eine Vollmacht, die ihm seine Ex-Partnerin versprochen habe, damit er wenigsten in der Schule seinen Sohn vertreten kann, warte er bis heute vergeblich.

Einstellung erspart dem Sohn die Aussage

Tatsächlich scheint sich der Umgang inzwischen aber wieder etwas normalisiert zu haben.  So lebte der Junge schon seit fünf Wochen unterbrochen bei seinem Vater in dessen neuer Familie. Auch für die nächsten fünf Wochen war das eigentlich verabredet, weil seine Mutter eine Kur antreten wollte, erklärte der Vater der Richterin. „Heute habe ich plötzlich erfahren, dass die Mutter nun doch keine Kur antritt“,  so der Vater sichtlich genervt. „Mein Sohn ist heute hier und kann aussagen. Sie können ihn ja selbst befragen“, regte der Angeklagte an.

Darauf wollte die Richterin allerdings verzichten. Um dem Jungen eine solche Belastung zu ersparen schlug sie vor, das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro in sechs Monatsraten an die Kinderheilstätten Neukirchen einzustellen. Denn auch wenn der Vorwurf der Körperverletzung kaum haltbar sei, habe der Vater doch durch sein Eindringen in die Wohnung eine Rechtsverletztung begangen. Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsbeistand akzeptierte der Vater die Zahlung aus demselben Grund.

Hausfriedensbruch, Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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