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Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat seit Übernahme vom Gesundheitsamt insgesamt 400 Corona.Test im Kreis Unna durchgeführt. (Foto: Christian Daum - pixelio.de)

Inzidenz unter 100 im Kreis Unna: Corona-Lockerungen kommen

Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Corona-Wocheninzidenz liegt am heutigen Donnerstag (20. Mai) im Kreis Unna bei 76,5 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 100. Damit sind in Kürze weitere Lockerungen für den Kreis Unna zu erwarten.  

Die Feststellung darüber, dass die Bundesnotbremse für den Kreis Unna nicht mehr gilt, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw  

Regeln im Überblick

Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna das vermelden und auch berichten, ab wann die Lockerungen in Kraft treten. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass das voraussichtlich am Samstag (22. Mai) der Fall sein wird. Klar ist schon jetzt, welche Regeln dann gelten: Unter anderem gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr.  

Hier kommen die wichtigsten weiteren Regelungen:  

Einzelhandel

Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen und auch ohne Termin besucht werden. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, können allerdings nur mit negativem Testergebnis oder Impf- bzw. Genesenen-Nachweis besucht werden. Außerdem gibt es eine Begrenzung der Kundenanzahl auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie und Tourismus

Die Außengastronomie darf öffnen – ein negatives Testergebnis für Gäste und Bedienung ist Voraussetzung für den Besuch. Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Negative Tests sind nötig, um Hotels zu besuchen, die mit bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität wieder öffnen dürfen.  

Kontakte

Kontaktbeschränkungen sind aber nach wie vor das A und O der Pandemiebekämpfung. Erlaubt sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum von Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder wieder fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.  

Diese und weitere Regeln für die jeweiligen Inzidenzen finden sich in einer Übersicht des Landes unter:  www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. PK | PKU

Corona, Inzidenz

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