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Gesunde Eiche gefällt: Gemeinde von Grundeigentümer ausgetrickst?

An dieser Stelle auf dem Eckgrundstücks Münchener Allee/Düsseldorfer Weg stand die Eiche, die einer Garage weichen musste. Statt der Garage wurde der Garten verschönert. (Foto: privat)
An dieser Stelle auf dem Eckgrundstücks Münchener Allee/Düsseldorfer Weg stand die Eiche, die einer Garage weichen musste. Statt der Garage legte der Eigentümer aber nur einen Ziergarten an. (Foto: privat)

Hat der Eigentümer eines Grundstückes an der Münchener Allee/Düsseldorfer Weg die Gemeinde Holzwickede vorsätzlich getäuscht, um eine Fällgenehmigung für eine stattliche, streng geschützte Eiche auf seinem Grundstück zu erhalten?

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hatte der Eigentümer des Grundstückes den Fällantrag gestellt, über den im Umweltausschuss beraten wurde. Da es sich bei dem Baum um eine kerngesunde deutsche Eiche mit einem Stammumfang von zwei Metern handelte, hätte sein Antrag normalerweise keine Chance auf Genehmigung gehabt. Denn die Baumschutzsatzung schützt solche Bäume streng. Ausnahmegenehmigungen werden nur selten erteilt. Im konkreten Fall argumentierte der Antragsteller jedoch damit, dass auf seinem Grundstück der Bau einer Garage beabsichtigt sei. Der Baum stehe der geplanten Garage bzw. der Zufahrt im Wege und müsse deshalb beseitigt werden. Die Mitglieder des Umweltausschusses stimmten schließlich unter dieser Voraussetzung der Entfernung der Eiche zu. Gleichzeitig verpflichteten sie den Antragsteller dazu, zwei Ersatzbäume als Ausgleich zu pflanzen.

Für die Zufahrt seiner Garage erwarb der Grundeigentümer außerdem einen wenige Quadratmeter großen Grundstücksstreifen von der Gemeinde Holzwickede.

Statt Garage wurde ein Ziergarten angelegt

Luftbild
Auf diesem Luftbild ist der Baum auf dem Eckgrundstück Münchener Allee/Düsseldorfer Weg noch zu erkennen. (Foto: googlemaps.de.)

Nach nunmehr einem Jahr ist die Garage allerdings noch immer nicht gebaut. Und ob sie überhaupt jemals gebaut wird, muss bezweifelt werden. Denn kaum war der Baum wenige Tage nach der Entscheidung im Umweltausschuss gefällt, ließ der Eigentümer seinen Garten aufwendig mit Zierrasen, Steinbeet, Gabionen und Gitterzaun herrichten. Kaum anzunehmen, dass diese Gartenbaumaßnahme durch eine Garage oder Zufahrt wieder zunichte gemacht werden soll.

Offenbar dämmert inzwischen auch einigen Politikern, dass sie vom Antragsteller ausgetrickst wurden und die Fällgenehmigung für die Eiche zu vorschnell erteilt wurde. Auf Nachfrage von FDP-Sprecher Fritz Bernhardt im Planungs- und Bauausschuss am Dienstag dieser Woche zeigte sich die Verwaltung allerdings noch optimistisch, dass die Garage auf dem Grundstück Münchener Allee/Düsseldorfer Weg gebaut wird.

Konsequenzen drohen wohl keine

„Davon gehe ich immer noch aus“, erklärte Fachbereichsleiter Jens-Uwe Schmiedgen auch gegenüber dem Emscherblog. „Schließlich wurde die Erlaubnis zum Fällen des Baumes nur unter der Voraussetzung erteilt, dass dort eine Garage gebaut wird.“ Unter der gleichen Voraussetzung habe die Gemeinde auch ihren Grundstücksstreifen  an den Antragsteller verkauft.

Doch welche Konsequenzen hätte es, wenn die Garage nie gebaut wird und die Eiche  unter falschen Voraussetzungen gefällt worden ist? Da wollte sich Jens-Uwe-Schmiedgen nicht so genau festlegen.  „Das müssten wir dann mal juristisch prüfen lassen.“ Immerhin will die Gemeinde aber zumindest genau darauf achten, ob wenigstens die beiden Ersatzbäume noch gepflanzt werden, wozu sich der Antragsteller vor einem Jahr verpflichtet hat.

Baumfällung, Umweltausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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