Gemeinde prüft: Bürgerbegehren zum Kita-Neubau im Park rechtlich zulässig?
Die Gemeinde Holzwickede lässt derzeit prüfen, ob das von der Initiative „Pro Park“ angekündigte Bürgerbegehren gegen den Neubau einer Kita im Emscherpark rechtlich zulässig wäre. Das bestätigte gestern der 1. Beigeordnete der Gemeinde, Bernd Kasischke. „Wir prüfen die Frage der rechtlichen Zulässigkeit gerade“, so der Beigeordnete. „Da diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, können wir dazu abschließend auch noch nichts sagen.“
Abgesehen davon, dass sich die Gemeinde ohnehin mit der Frage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auseinandersetzen müsste, sollte tatsächlich der Antrag von der Initiative kommen, dürfte auch das Schreiben eines Holzwickeder Bürgers an Landrat Michael Makiolla und Bürgermeisterin Ulrike Drossel Anlass für die rechtliche Zulässigkeitsprüfung sein.
Schriftliche Bitte um Klarstellung
Der Absender des Schreibens war, ebenso wie einige andere Bürger, beim ersten Treffen der Initiative „Pro Park“ am vergangenen Donnerstag des Saales verwiesen worden, als er kritische Fragen nach der Zulässigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens stellte. In seinem Schreiben an den Landrat und die Bürgermeisterin weist der Bürgern nun darauf hin, dass sich „aus den klaren und eindeutigen gesetzlichen Regelungen des § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für NRW (ergibt; Anm. d. Red.), dass gegen die vom Rat beabsichtigte einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 a ,Gemeindliche Mitte‘ kein Bürgerbegehren oder Bürgerbescheid zulässig ist. (…) Das bereits jetzt im Bebauungsplan bestehende Baurecht kann vom Rat der Gemeinde Holzwickede für den Bau der Kita in Anspruch genommen und nicht durch ein Bürgerbegehren verzögert und ausgehebelt werden.“
Gleichzeitig bittet der Absender die Bürgermeisterin und den Landrat darum, diese Auffassung zu bestätigen: „Um weitere Irritationen und Polarisierungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden wäre es schön, wenn Sie ,Pro Park‘ klarstellende Worte über die Unzulässigkeit ihres Ansinnens noch vor der nächsten geplanten Zusammenkunft (am kommenden Donnerstag; Anm. d. Red.) zukommen lassen würden. Hierfür bedanken wir uns bereits jetzt im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, die nach dem BESTEN für unsere Kinder suchen: nämlich nach der schnellstmöglichen Realisierung der Kita auf dem vom Rat am 11.10.2018 beschlossenen und bebaubaren Grundstück.“
Darüber, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht, entscheidet letztlich der Gemeinderat. Bei einer ablehnenden Entscheidung können die Vertreter des Bürgerbegehrens einen Rechtsbehelf einlegen.
Michael Laux
Haben die Verfasser um Anonymität gebeten? Wenn nicht warum werden diese dann hier nicht genannt?
Das gleiche Schreiben ist auch den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zugegangen. Die Verfasser sind also bekannt!
Das unkommentierte Zitat zum schnellstmöglichen Kitabau stellt sich dann, meiner Meinung nach anders dar.
Peter Gräber
Hallo Herr Laux, ich vermute mal, dass die Verfasser des Schreibens nichts dagegen hätten, dass ihr Name bekannt wird. Jedenfalls haben sie nicht um Anonymität gebeten. Ich habe die Verfasser des Schreibens trotzdem nicht genannt, weil ihre Identität für die Frage, ob ein Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist oder nicht, absolut keine Rolle spielt. Ich halte es in der Diskussion um den Kita-Neubau vielmehr für wichtig, dass wir uns endlich mit sachlichen Argumenten auseinandersetzen, anstatt diese zu ignorieren, nur weil sie von bestimmten Personen kommen. Da ich davon ausgehe, dass Sie das ähnlich sehen, müssten Sie mir schon mal näher erklären, warum sich der Wunsch nach einem nunmehr schnellstmöglichen Kitabau anders darstellt, wenn ich den Namen des Verfasser genannt hätte.
Jörg Häusler
Hallo Herr Gräber, eine Verständnisfrage – inwieweit war z. B. die Nennung des Ehepaars Gerlings als Briefeverfasser relevanter als in diesem Fall? Mir erschließt sich das auf Anhieb nicht.
Peter Gräber
Hallo Herr Häusler,
der aktuelle Brief war von den Verfassern nicht als offener Brief gekennzeichnet. Der Brief der Anwohner um Fam. Gerling war es seinerzeit schon. Die persönlichen Angriffe und Diffamierungen, denen sich die Absender anschließend in den sozialen Medien ausgesetzt sahen, haben mir allerdings zu denken gegeben und mich veranlasst, mit Namensnennungen gerade bei diesem Thema sehr vorsichtig zu sein.
Stefanie Meier
Hallo Herr Gräber
Natürlich macht es einen Unterschied, wenn man weiß, wer die Verfasser des Briefes sind, da es sich um Gegner des Baus auf dem Platz von Louviers handelt. Anwohner, die mit Klagen gedroht haben, sollte dieser Standort bzw. der Ratsbeschluss am 12.7. nicht gekippt werden. Und ganz ehrlich, wenn Herr Steckel von seinem Hausrecht Gebrauch macht, – steht ihm zu …
Peter Gräber
Hallo Frau Meier,
für eine sachlich Diskussion zu diesem Thema ist der Name/Wohnort des Verfassers vollkommen irrelevant. Es sei denn, man will mit Unterstellungen arbeiten. Da ich nicht glaube, dass Sie das wollen, würde mich schon mal interessieren, was Sie genau meinen. Wenn ein Argument nur deshalb falsch sein soll, weil es aus der falschen Ecke kommt, fürchte ich, werden wir nie zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen.
Michael Laux
Hallo Herr Gräber, danke für die Begründung. in meinem Kommentar geht es nicht um sachliche Argumente zum Kita-Standort oder die Zulässigkeit des Bürgebegehrens – da stimme ich Ihnen zu.
Es geht um das unkommentierte Zitat das den Eindruck erweckt die Verfasser seien schon immer für den schnellstmöglichen Bau einer Kita gewesen. Das sehe ich deutlich anders! Die Begründung dafür kann ich mir bei Namensnennung sparen. Einen Hinweis darauf hätte due Berichterstattung in meinen Augen ausgeglichener gestaltet.
Schmitz
Herr Gräber,
die Einen tricksen und die Anderen sollen sachlich bleiben? Geht gar nicht, die „Gut-Menschen“ kommen dann vor lachen nicht in den Schlaf. Was können Sie solchen Leuten wie dem Ehepaar Gerlings sachlich sagen? „Sie tragen mit dazu bei, dass das letzte Stück Grünfläche im Park zerstört wird“! Interessiert solche Menschen nicht, die lieben nicht die Kinder, sondern nur sich.
Was ich schreibe müssen Sie nicht veröffentlichen. Das Ehepaar Gerlings ist nur ein kleines Licht. Ohne einen starken Rückhalt wäre das Licht längst ausgegangen.
Im Zusammenhang mit dem Bau einer Kita in der Gemeinde Mitte, bestehen berechtigte Zweifel, dass Glaubwürdigkeit und Anstand das Handeln bestimmte.
Bundesweit werden innerstädtisch Grünflächen geschaffen, In Holzwickede wird immer mehr Flächen versiegelt. Ein großes Themenfeld, darüber könnten Sie , Herr Gräber, einmal sachlich berichten.
Peter Gräber
Herr oder Frau Schmitz,
ausnahmsweise lasse ich Ihren Wortbeitrag an dieser Stelle einmal zu, sozusagen als abschreckendes Beispiel. Denn er zeigt genau das, was ich meinte:
Statt sich inhaltlich und sachlich mit einem Thema/Argument auseinanderzusetzen, arbeiten Sie in Ihrem Beitrag ausschließlich mit Unterstellungen, Diffamierungen und persönlichen Angriffen. Soweit überhaupt überprüfbare Fakten von Ihnen genannt werden, sind diese falsch oder zumindest fragwürdig.
Sie können auch in Zukunft gerne noch weiter Beiträge an dieser Stelle kommentieren. Ich kann Ihnen aber versichern, dass derart „niveauvolle“ Kommentare hier garantiert nicht mehr erscheinen werden.
Rainer Schmitz
geehrter Herr Gräber,
trotzdem danke, dass Sie mein Schreiben veröffentlicht haben. Es würde diesen Rahmen sprengen, aber überprüfbare Fakten stehen ausreichend zur Verfügung. Immerhin datiert
der erste Ratsbeschluss zum Bau einer Kita auf dem Festplatz vom 12.07.2017.
Peter Gräber
Hallo Herr Schmitz,
auch das ist nicht richtig. Der erste Ratsbeschluss datiert nicht vom 12.07. 2017. Richtig ist: Der erste Beschluss zum Kita-Standort datiert aus dem Planungs- und Bauausschuss am 21. Februar 2017. Der Ausschuss empfahl den Emscherpark (!) als Standort. Der Gemeinderat tagte dann am 2. März 2017 und beschloss entgegen der Empfehlung des vorangegangenen Fachausschusses den Festplatz als Standort. Nachlesen können Sie das, falls es Sie interessiert, u.a. hier: https://emscherblog.de/knappe-mehrheit-fuer-kindergarten-neubau-im-hinteren-emscherpark/ sowie hier: https://emscherblog.de/kehrt-marsch-gemeinderat-verlegt-neuen-awo-kindergarten-auf-festplatz/?preview_id=18894&preview_nonce=abc71a9cfc&preview=true
Rainer Schmitz
Hallo Herr Gräber, danke für die Datenkorrektur, aber das macht alles noch viel schlimmer.
Ich habe das Gefühl, wir sind im Gesellschaftsspiel „Mensch ärgere dich nicht“ und Verlierer
sind die betroffenen Eltern und Kinder, aber auch die Umwelt.
Peter Gräber
Da kann ich Ihnen nur recht geben, Herr Schmitz. Dass die Kinder schon ein Jahr in einem Container untergebracht werden müssen, können wir nicht mehr „heilen“. Aber was die Umwelt angeht, könnte die am Ende sogar noch gewinnen, wenn der Festplatz tatsächlich wie angekündigt vernünftig entsiegelt wird. Da muss man die Verantwortlichen der Gemeinde jetzt in die Pflicht nehmen.
Michael Laux
Argumente gibt es für jeden Standort Herr Gräber. Die sind bekannt und es lohnt nucht diese hier erneut auszutauschen. Das eine begrünte Ausgleichsfläche den ökologischen Schaden mindern kann – ok. Aber den Standort Emscherpark als einen Gewinn für die Natur zu verkaufen halte ich dann doch für ein wenig weit hergeholt.
Rainer Schmitz
Hallo Herr Gräber,
wird die Kita im Emscherpark gebaut, verringert sich durch die Versiegelung die Grundwasserneubildung
Der Verursacher ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu kompensieren. Entsiegelung einer
anderen Fläche. Der Verursacher muss auch ein entsprechendes Grundstück für solche Maßnahmen bereitstellen. Verkauft die Politik eine gesetzliche Verpflichtung als ein besonderes Zugeständnis?
Und dass alles vor dem Hintergrund, dass eine Kita schon längst fertig sein könnte.
Ich bin schon jetzt gespannt, ob die AWO oder UKBS alle Kompensation-Leistungen zu erbringen bereit ist. Kennt der Vertreter der Grünen die von seiner Partei ins Parlament eingebrachten und verabschiedeten Bundesgesetze nicht?