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Die Initiative "Pro Park" will mit einem Bürgerbegehren den Kita-Neubau verhindern: Baufeld für die neue Kita im Emscherpark. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Gemeinde prüft: Bürgerbegehren zum Kita-Neubau im Park rechtlich zulässig?

Die Initiative "Pro Park" will mit einem Bürgerbegehren den Kita-Neubau verhindern:  Baufeld für die neue Kita im Emscherpark. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
Die Initiative „Pro Park“ will mit einem Bürgerbegehren den Kita-Neubau verhindern: Baufeld für die neue Kita im Emscherpark. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Die Gemeinde Holzwickede lässt derzeit prüfen, ob das von der Initiative „Pro Park“ angekündigte Bürgerbegehren gegen den Neubau einer Kita im Emscherpark rechtlich zulässig wäre. Das bestätigte gestern der 1. Beigeordnete der Gemeinde, Bernd Kasischke.  „Wir prüfen die Frage der rechtlichen Zulässigkeit gerade“, so der Beigeordnete. „Da diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, können wir dazu abschließend auch noch nichts sagen.“

Abgesehen davon, dass sich die Gemeinde ohnehin mit der Frage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auseinandersetzen müsste, sollte tatsächlich der Antrag von der Initiative kommen, dürfte auch das Schreiben eines Holzwickeder Bürgers an Landrat Michael Makiolla und Bürgermeisterin Ulrike Drossel Anlass für die rechtliche Zulässigkeitsprüfung sein.

Schriftliche Bitte um Klarstellung 

Der Absender des Schreibens war, ebenso wie einige andere Bürger, beim ersten Treffen der Initiative „Pro Park“ am vergangenen Donnerstag des Saales verwiesen worden, als er kritische Fragen nach der Zulässigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens stellte. In seinem Schreiben an den Landrat und die Bürgermeisterin weist der Bürgern nun darauf hin, dass sich „aus den klaren und eindeutigen gesetzlichen Regelungen des § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für NRW (ergibt; Anm. d. Red.), dass gegen die vom Rat beabsichtigte einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 a ,Gemeindliche Mitte‘ kein Bürgerbegehren oder Bürgerbescheid zulässig ist. (…)  Das bereits jetzt im Bebauungsplan bestehende Baurecht kann vom Rat der Gemeinde Holzwickede für den Bau der Kita in Anspruch genommen und nicht durch ein Bürgerbegehren verzögert und ausgehebelt werden.“

Gleichzeitig bittet der Absender die Bürgermeisterin und den Landrat darum, diese Auffassung zu bestätigen: „Um weitere Irritationen und Polarisierungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden wäre es schön, wenn Sie ,Pro Park‘ klarstellende Worte über die Unzulässigkeit ihres Ansinnens noch vor der nächsten geplanten Zusammenkunft (am kommenden Donnerstag; Anm. d. Red.) zukommen lassen würden. Hierfür bedanken wir uns bereits jetzt im Namen aller Bürgerinnen und Bürger, die nach dem BESTEN für unsere Kinder suchen: nämlich nach der schnellstmöglichen Realisierung der Kita auf dem vom Rat am 11.10.2018 beschlossenen und bebaubaren Grundstück.“

Darüber, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht, entscheidet letztlich der Gemeinderat.  Bei einer ablehnenden Entscheidung können die Vertreter des Bürgerbegehrens einen Rechtsbehelf einlegen.

Kita-Neubau, Pro Park


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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