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Die Stallpflicht gilt weiter. (Foto: Kreis Unna)

Geflügelpest: Beobachtungsbiet aufgehoben – Stallpflicht gilt weiter

Gut eine Woche nach Aufhebung des Sperrbezirks kann der Kreis Unna auch das Beobachtungsgebiet zum Schutz vor der Geflügelinfluenza aufheben. Zum 9. Mai können damit auch die Hinweisschilder abgebaut werden, die vielen Verkehrsteilnehmern beispielsweise in Unna und Fröndenberg/Ruhr aufgefallen sind. Wichtig: Davon unberührt ist die Stallpflicht für Geflügel, die weiter eingehalten werden muss.  

Land entscheidet über Ende der Stallpflicht

Nach dem Auftreten der Geflügelinfluenza in zwei Betrieben im benachbarten Menden musste der Kreis weitreichende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ausbreitung des für Geflügel gefährlichen Virus` zu unterbinden.  

Über das Ende der Stallpflicht wird das Land entscheiden, das diese im März mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düsseldorf für ganz NRW angeordnet hatte. Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna darüber informieren. PK | PKU

Geflügelpest

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