Flaschenwurf auf Weihnachtsmarkt: 2.700 Euro Geldstrafe für nervigen Nachtschwärmer
Um einen Flaschenwurf auf dem Holzwickeder Weihnachtsmarkt ging es heute (24. August) in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna. Geworfen haben soll die Flasche ein 23-jähriger Holzwickeder am 30. November gegen 3 Uhr morgens nach drei Security-Kräften. Diese hatten den Angeklagten und seinen Bruder mehrfasch aufgefordert den Weihnachtsmarkt zu verlassen. Schließlich war der Holzwickeder Weihnachtsmarkt offiziell schon um 22 Uhr, spätestens aber endgültig um Mitternacht geschlossen.
Doch die beiden Brüder kamen, so einer der Sicherheitsmänner im Zeugenstand, trotz mehrmaliger Aufforderung „immer wieder zurück, wie ein Jojo“. Dass die Brüder ordentlich Glühwein intus hatten, nach Aussage des Angeklagten „so etwa acht bis neun Tassen“ versteht sich beinahe von selbst. Zumindest für alle, die wissen, wie es nach der Sperrstunde auf dem Holzwickeder Weihnachtsmarkt abgeht.
Sperrstunde weit überschritten
Der Angeklagtte gab allerdings das Unschuldslamm: Er habe niemals mit einer Flasche geworfen. Vielmehr habe er ganz friedlich am Stand der TGH gefeiert und diesen gegen 3 Uhr morgens verlassen. Zu diesem Zeitpunkt seien noch einige weitere Gäste am Stand gewesen. Seinen gewohnten Weg nach Hause habe er nicht nehmen können, weil die Sicherheitskräfte diesen abgesperrt hatten. Ihrer Aufforderung, einen Umweg zu nehmen, sei er nach einigem Lamento aber friedlich gefolgt.
„Ich bin dann noch einmal zurück, weil mein Bruder nicht kam“, so der Angeklagte. Daraufhin sei er sofort von den Sicherheitskräften festgehalten und mit dem Vorwurf konfrontiert worden, dass er eine Flasche nach ihnen geworfen habe. „Einer hat mich auch geschlagen“, so der Angeklagte. „Nicht sehr fest, aber ich bin in den Magen geschlagen worden. Außerdem sollte ich mich auf den kalten Boden setzen bis die Polizei kommt.“ Auf gar keinen Fall habe er eine Flasche geworfen. Das habe er auch den Sicherheitsleuten gesagt und sie darauf hingewiesen, dass sich auch noch andere Personen im Park aufhielten. Er müsse verwechselt worden sein.
Einer der Brüder blieb am Tatort zurück
Als Zeugen sagten in der Verhandlung aus: Die drei Sicherheitskräfte, ein Vereinsmitglied der TGH, das zur fraglichen Zeit Glühwein am Stand ausgeschenkt hatte, sowie der gleichaltrige Bruder des Angeklagten.
Von den drei Sicherheitsleuten glaubte einer sich erinnern zu können, dass die Flasche von hinten geflogen kam und etwa zwei Meter vor oder neben ihm und seinen beiden Kollegen einschlug. Den Werfer will er nicht gesehen haben. Seine beiden Kollegen waren dagegen sicher, dass die Flasche von dem Angeklagten von vorne auf sie geworden wurde. Verletzt wurde übrigens keiner von ihnen. Was wohl einem der Security zu verdanken sein dürfte, der seine Kollegen gewarnt haben will, als die Flasche angeflogen kam. Alle drei waren sich aber vollkommen sicher, dass es der Angeklagte war, der die Flasche auf sie geworfen hatte.
Schließlich sei der sofort weggelaufen und von einem der drei Sicherheitsleute auch verfolgt worden, während sein Bruder die ganze Zeit über bei den beiden anderen blieb. Der Security konnte den Angeklagten zwar nicht mehr einholen, doch der kam schließlich von selbst zurück und konnte festgesetzt werden. Nach Angaben der Sicherheitsleute habe es sogar einen heftigen Streit zwischen den Brüdern wegen des Flaschenwurfs gegeben, aber auch um private Probleme sei es gegangen. Während des Vorfalls sei außer den beiden Brüdern auch niemand sonst mehr anwesend gewesen.
Der junge Mann, der zur besagten Zeit am TGH-Stand bediente, konnte nur wenig zum Sachverhalt beitragen. An einen Streit oder gar Flaschenwurf konnte er sich nicht erinnern. Auch Polizei will er nicht gesehen haben, solange er am Stad war. Woraus das Gericht schloss, dass er vor den Brüdern den Schauplatz des Geschehens verlassen haben muss.
Die Aussage des Bruders des Angeklagten war in den entscheidenden Punkten nur lückenhaft: Er habe am Stand der TGH gestanden und wollte gemeinsam mit seinem Bruder nach Hause gehen. Als er bemerkte, dass dieser schon weg war, habe er sich bei einem der Sicherheitsleute erkundigt, ob sie seinen Bruder gesehen haben. Da sei sein Bruder ihm mit einem der Sicherheitsleute entgegengekommen. Angeblich sei eine Flasche geflogen. An Einzelheiten konnte sich der Bruder nicht mehr erinnern. Immerhin: „Ich hatte gut getrunken, war aber noch voll da“, räumte er ein.
Verteidiger fordert Freispruch
Bei dieser Beweislage wundert es nicht, dass die Staatsanwältin und der Verteidiger zu unterschiedlichen Beurteilungen kamen. Die Anklagevertreterin zeigte sich „überzeugt, dass der Angeklagte getan hat, was ihm zur Last gelegt wird“. Spätestens nach Aussage des einen Sicherheitsmannes stehe für sie fest, dass es auch keine Verwechslung der beiden sich sehr ähnlich sehenden Brüder gegeben habe, so die Staatsanwältin. Denn der Security hatte den einen der Brüder die ganze Zeit über im Blick. Außerdem soll nur einer der beiden Brüder am Tattag ein gut sichtbares Hörgerät getragen haben. Der angeklagte Bruder habe zwar möglicherweise auch eines getragen haben, jedoch war dessen Hörgerät deutlich unauffälliger. Dass die Flasche aus geringer Entfernung gezielt geworfen wurde, wie zwei der Sicherheitsleute bestätigten, erfülle den Tatbestand des „bedingten Vorsatzes“ einer versuchten Körperverletzung. Deshalb forderte die Anklagevertreterin eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, für den Angeklagten, der nicht vorbestraft ist.
Sein Verteidiger sah den Sachverhalt dagegen keineswegs als erwiesen an. Gerade die Aussagen der Sicherheitsleute seien „sehr diffus“ und widersprüchlich gewesen und hätten eine deutliche Belastungstendenz gezeigt. Es gebe erheblich Zweifel, weshalb der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten forderte.
Richter von Schuld überzeugt
Das Urteil von Richter Christian Johann lautete schließlich auf 90 Tagessätze a‘ 30 Euro Geldstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Wobei der Angeklagte die 2.700 Euro in Raten a‘ 150 Euro abzahlen kann, zusätzlich aber die Kosten des Verfahrens tragen muss. Auch für den Richter war „ziemlich klar“, wie er in seiner Urteilsbegründung feststellte, dass der angeklagte Bruder die Flasche in Richtung der Security geworfen hat. Schließlich war einer der Brüder nach dem Flaschenwurf am Tatort geblieben. Der Richter ging auch davon aus, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit noch auf dem Markt aufhielt, nachdem der eigentlich schon stundenlang geschlossen war. Auch das TGH-Mitglied, das als Zeuge ausgesagt hat, war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr da. „Von daher stimmt also schon mal nicht, was Sie hier gesagt haben“, so der Richter zum Angeklagten.
Schließlich konnte Richter Christian Johann „überhaupt keinen vernünftigen Grund erkennen“, warum die drei Sicherheitsleute sich den Tatvorwurf ausdenken und einen Unschuldigen belasten sollten. „Dass ihre Aussagen teils widersprüchlich waren, zeigt doch, dass sie sich nicht abgesprochen haben“, so der Richter. Berücksichtigt wurde von ihm, dass der Angeklagte bisher nicht vorbestraft und „im öffentlichen Dienst tätig“ ist, wo eine Vorstrafe noch weitere Konsequenzen haben kann.
Gegen das Urteil kann der Holzwickeder noch Einspruch einlegen.
Körperverletzung, Weihnachtsmarkt