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Bündnis 90/Die Grünen beantragen freies WLAN für alle im Kreishaus

Da das neue Gesetz zur Haftung von WLAN-Betreibern voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird, beantragen die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag schon jetzt, ein freies WLAN in allen Warte- und Aufenthaltsbereichen der Kreisverwaltung einzurichten.

Über den Antrag soll der Kreistag Ende Juni entscheiden. Dazu der Fraktionsvorsitzender Herbert Goldmann: „Die Kreisverwaltung würde damit ihre Kundenfreundlichkeit enorm steigern, da den Bürgern nun die Wartezeit vor Ort ein wenig angenehmer ,verkürzt‘ würde. Die VKU ist damit schon an ausgewählten Busbahnhöfen beispielhaft voran gegangen.“ Sandra Heinrichsen, Initiatorin des Antrags und Mitglied in der Initiative „Freifunk“,  ist davon überzeugt, dass  durch die Rechtssicherheit in Fragen der überholten „Störerhaftung“ der Kreis Unna seine technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen wird: „Wir können im Kreishaus auf eine sehr gut aufgestellte EDV-Abteilung setzen.“

Wenn sich die Bürger im Warte- und Aufenthaltsbereich des Kreishauses ohne weitere Anmeldeverfahren nin das Internet einloggen könnten, wäre das ein weiterer Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung, begründen die Kreis-Grünen ihren Antrag.

Kursänderung bei Haftung vollzogen

Zahlreiche Städte und Gemeinden (neben Unna auch Holzwickede, Dortmund, Hamm, Arnsberg, …)  bieten schon ein bürgerfreundliches WLAN-Netz an. Die VKU hat einige Busbahnhöfe (Bergkamen, Unna)  mit „VKU-Helispots“ ausgestattet. In Holzwickede ermöglicht eine Spende der dortigen Sparkasse selbst den Router-Kauf für die dortigen Flüchtlingsunterkünfte, heißt es in ihrem Antrag weiter.

Alles in allem halten sich die Kosten für die Umsetzung, z.B. Anschaffung und Betrieb der entsprechenden  Router, in Grenzen und es dürften keine ablehnenden Gründe aufgrund der Kostenfrage entstehen, meinen die Kreis-Grünen.

Zur Frage der Rechtssicherheit hat nun die Bundesregierung eine Kursänderung vollzogen, da im Rahmen eines Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof ein Gutachten vorgestellt wurde, nachdem Anbieter eines WLANS nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen.

Es ist den Anbietern eines freien Internet-Zugangs auch nicht zuzumuten, dass sie die Nutzer identifizieren oder ihr Surfverhalten überwachen.

Grünen, Kreishaus, WLAN

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