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Betrug bei Ebay Kleinanzeigen: 38-jähriger Holzwickeder zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt

Es ist der klassische Internetbetrug: Ein argloser Kunde kauft etwas über das Kleinanzeigenportal von Ebay, bezahlt die Ware – und die kommt niemals an. Wegen eines solchen Betrugs war der 38 Jahre alte B. aus Holzwickede in dieser Woche vor dem Amtsgericht Unna angeklagt.

Die Anklage wirft B. vor, am 13. Februar dieses Jahres über das Ebay Kleinanzeigenportal einen elektrischen Bohrschrauber im Wert von ca. 250 Euro verkauft und nicht geliefert zu haben. Der Geschädigte erstatte Anzeige und der Holzwickeder landete auf der Anklagebank.

Werkzeug im Wert von 250 Euro nicht verschickt

Den Betrugsvorwurf stritt der Holzwickeder, der ohne Rechtsbeistand erschien, ab. Seine blumige Geschichte: Er habe das Werkzeug prompt per Post geliefert und dies sogar versichert. Die Ware auch nicht zurückgekommen. Auf alle Nachfragen des Geschädigten konnte er leider nicht reagieren, weil er sich aus ihm unerfindlichen Gründen nicht mehr bei Ebay einloggen konnte. „Leider kann ich nicht nachweisen, dass ich das Paket verschickt habe, weil ich dummerweise auch die Sendungsnachverfolgungsnummer verbummelt habe“, behauptete der Angeklagte.

Richterin Kathrin Dannehl wies den Angeklagten eindringlich darauf hin: „Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, dass es nichts gibt, was Ebay nicht nachvollziehen kann. Wenn ich dort nachfrage, können die mir sicher sagen, ob Sie noch Zugang zu ihrem Konto hatten.“

„Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, dass es nichts gibt, was Ebay nicht nachvollziehen kann. Wenn ich dort nachfrage, können die mir sicher sagen, ob Sie noch Zugang zu ihrem Konto hatten.“

– Richterin Kathrin Dannehl

Zudem erinnerte die Richterin den Angeklagten daran, dass er gerade erst wegen zwei ganz ähnlicher Betrugsfälle per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden ist, weil er am 9. Und 10. Januar des Jahres zwei  Elektrowerkzeuge im Wert von 160 und 290 Euro über Ebay Kleinanzeigen verkauft, das Geld dafür kassiert und die Ware nicht geliefert hatte.

Trotzdem beharrte der Holzwickeder zunächst noch auf seiner Aussage. „Wenn Sie dabei bleiben, werden wir das bei Ebay klären, ob Sie sich tatsächlich keinen Zugriff mehr auf ihr Konto hatten“, warnte die Richterin den Angeklagten. „Sollte sich dann herausstellen, dass mir hier einen Bären aufgebunden haben, wird es ganz sicher eine höhere Strafe geben.“

Kleinlautes Geständnis

Kleinlaut und kaum hörbar, räumte der Angeklagte daraufhin ein, dass es durchaus auch sein könnte, dass er das fragliche Werkzeug gar nicht abgeschickt hat.

Die Anklagevertreterin sah den Tatvorwurf dann auch als erwiesen an. Für den Angeklagten spreche, dass er letztlich doch noch ein Geständnis abgelegt hat und – bis auf den Strafbefehl – auch keine Vorbelastungen habe. Deshalb sei eine Strafe von 40 Tagessätzen a‘ 20 Euro (800 Euro) angemessen.

 Richterin Kathrin Dannehl verurteilte den Holzwickeder schließlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘ 30 Euro (= 1.200 Euro). Der Angeklagte habe von Anfang an nicht vorgehabt, das Werkzeug zu versenden, begründete die Richterin ihr Urteil. Zudem sei der Warenwert nicht unerheblich.

Der Holzwickeder B. schien mit dem Urteil ganz zufrieden zu sein. Noch im Gerichtssaal nahm er es an und verzichtete auf Rechtsmittel.

Betrug, Ebay


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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