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Baby als Grund für Unfallflucht: Gutachten kann 19-Jährigen teuer zu stehen kommen

Das könnte noch sehr unangenehm und teuer für den 19-jährigen Schüler aus Holzwickeder werden, der sich heute (7. Juni) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor dem Amtsgericht Unna wiederfand.

Der Grund: Im März dieses Jahres hatte er gegen 17.40 Uhr nach einem kurzen Brötchenkauf beim Bäcker auf der Nordstraße mit seinem Pkw Mazda zurückgesetzt und dabei einen hinter ihm einparkenden Ford Fiesta angefahren. Der entstandene Schaden am Fahrzeug beträgt rund 1.000 Euro. Trotzdem setzte der 19-Jährige seine Fahrt unbeeindruckt fort. Sein Pech: Das von ihm beschädigte Fahrzeug wurde von einem Polizisten in Zivil gesteuert, der sich den Ford Fiesta von einem Kollegen geliehen hatte.

Auf Nachfrage von Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus gab der Angeklagte an, dass er am Tattag mit seinem wenige Monaten alten Neffen im Auto unterwegs war, der in seinem Auto im Kindersitz schlief, als er kurz beim Bäcker war. „Als ich dann wieder ins Auto stieg, ist mein Neffe wach geworden und hat gebrochen.  Da wusste ich nicht, was ich tun sollte und wollte nur schnell zu meiner Schwester zurück.“ So der 19-Jährige. „Ich habe zurückgesetzt und bin dann zügig weggefahren ohne anzuhalten oder auszusteigen. Von einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto habe ich gar nichts bemerkt.“

Als ich dann wieder ins Auto stieg, ist mein Neffe wach geworden und hat gebrochen.  Da wusste ich nicht, was ich tun sollte und wollte nur schnell zu meiner Schwester zurück.“

Begründung des Angeklagten, warum er sich vom Unfallort entfernte

Der Polizeibeamte in Zivil, der im hinteren Auto saß, schilderte den Vorfall allerdings etwas anders: Er habe mit seinem Ford Fiesta auf dem Parkstreifen vor der Volksbank in der Nordstraße hinter dem Angeklagten eingeparkt, als er plötzlich dessen Rückfahrleuchten gesehen habe. „Ich habe noch gehupt, aber er hat trotzdem weiter zurückgesetzt“, so der Zeuge. „Ich war völlig verblüfft.“ Er sei dann ausgestiegen, doch der Angeklagte sei mit hohen Tempo davon gefahren, obwohl eigentlich nur Tempo 30 erlaubt waren. „Ich bin dann wieder ins Auto und hinter ihm hergefahren“, sagte der Polizeibeamte aus. „Ich war schon 60 bis 70 km/h schnell, hatte aber keine Chance, hinterher zu kommen. Da habe ich es aufgegeben, bin zurück und habe die Polizei gerufen.“ Auf Nachfrage der Richterin zeigte sich der Zeuge überzeugt: „Der Zusammenstoß war deutlich zu spüren. Dass hat der Fahrer vorne 100-prozentig gemerkt.“

Gutachten vermutlich teurer als der Sachschaden

Nach dieser Aussage machte die Richterin den Angeklagten eindringlich darauf aufmerksam, welche Folgen es haben könnte, wenn er weiter behaupte, dass er von dem Unfall nichts bemerkt habe. „Es spricht schon eine Menge dafür, dass Sie etwas bemerkt haben. Wir können auch ein Gutachten in Auftrag geben. Ein Sachverständiger kann zuverlässig herausfinden, ob Sie den Unfall bemerkt haben. Aber so ein Gutachten ist teuer. Wollen Sie das wirklich?“

Es spricht schon eine Menge dafür, dass Sie etwas bemerkt haben. Wir können auch ein Gutachten in Auftrag geben. Ein Sachverständiger kann zuverlässig herausfinden, ob Sie den Unfall bemerkt haben. Aber so ein Gutachten ist teuer. Wollen Sie das wirklich?“

Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus zum Angeklagten

Doch der 19-jährige Angeklagte blieb dabei: Er habe nichts vom Unfall bemerkt. Darauf warnte die Richterin den jungen Angeklagten, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, erneut:. „Wir könnten auch weitere Fotos vom Sachschaden anfordern und uns näher ansehen, wie lange Sie genau zu schnell gefahren sind. Dann ist möglicherweise ihr Führerschein für 15 Monate weg. Den müssten Sie dann neu machen, aber vorher erst Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Sie sind intelligent genug, zu wissen, was das bedeutet.“

Offensichtlich nicht, denn der Angeklagte besann sich noch immer nicht. Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus reichte es daraufhin. Sie vertagte das Urteil und gab besagtes Gutachten in Auftrag, mit dem zweifelsfrei geklärt wird, ob der Unfall vom Angeklagten bemerkt worden sein muss. „Vielleicht geht das Gutachten ja gut für Sie aus“, verabschiedete die Richter den Angeklagten. „Wenn nicht, legen Sie schon mal Geld zur Seite. Denn das Gutachten ist sicher teurer als 1.000 Euro.“

Unfallflucht, Verkehrsunfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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