Beerdigung der Mutter nicht bezahlt: Freispruch für den Sohn
Vom Vorwurf des Betruges wurde gestern ein 55-jähriger Bochumer vor dem Amtsgericht in Unna freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im März vorigen Jahres das Holzwickeder Bestattungsunternehmen Gößmann damit beauftragt zu haben, seine verstorbene Mutter zu beerdigen, obwohl er bei Auftragserteilung schon gewusst habe, dass er die Rechnung für die Beisetzung in Höhe von 1.700 Euro nicht begleichen kann.
Nachdem er den ersten Termin seiner Hauptverhandlung platzen ließ, war der 55-Jährige zum zweiten Termin mit der Polizei vorgeführt worden. In der Verhandlung hatte der Angeklagte dann versichert, dass er nie vorgehabt habe, den Bestatter „übers Ohr zu hauen“. Er warte vielmehr noch immer auf die Auszahlung der Sterbegeldversicherung seiner Mutter. Die Auszahlung verzögere sich, weil sein Bruder, der erste Bezugsberechtigte für diese Versicherung, inzwischen ebenfalls verstorben sei. Die Kinder seines Bruders seien jedoch nicht gut auf ihn zu sprechen und verzögerten die Auszahlung. Ohne das Versicherungsgeld habe er einen Offenbarungseid ablegen müssen und den Bestatter nicht bezahlen können.
Aufgrund dieses Sachverhaltes gab das Gericht dem Bochumer noch einmal Zeit, seine Geschichte zu belegen. Und in der Tat konnte der 55-jährige Angeklagte in der Verhandlung heute anhand der Versicherungsunterlagen nachweisen, dass seine Geschichte stimmt. Nachdem sein Bruder als erster Begünstigter der Sterbeversicherung verstorben ist, rückt der Bochumer als als Anspruchsberechtigter nach, wird die Versicherungssumme in Höhe von 7.500 Euro an ihn ausgezahlt. Sobald Geld ausgezahlt ist, will der Bochumer auch die Rechnung des Holzwickeder Bestatters begleichen. Eine Betrugsabsicht konnte das Gericht darum nicht erkennen, zumal der Angeklagte zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an den Bestatter im Januar auch noch einen festen Job hatte. Deshalb folgte heute – Ende gut alles gut – der Freispruch.