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(Foto: Gerhard Gellinger - Pixabay)

19-Jähriger verprügelt Freund seiner Ex-Freundin: 500 Euro Geldstrafe und Freizeitarrest

Wegen Körperverletzung und Bedrohung musste sich ein 19-jähriger Fröndenberger heute vor dem Amtsgericht in Unna verantworten. Der Angeklagte war am 23. Mai vorigen Jahres gegen 16.15 Uhr ausgerastet, als er seine Ex-Freundin mit ihrem neuen Freund, einem 17 Jahre alten Bergkamener,  Hand in Hand auf dem Norma-Parkplatz in Holzwickede erblickte. Er schlug seinen jüngeren Nebenbuhler ohne Vorwarnung zusammen und soll, als dieser schon auf dem Boden lag, ihn auch noch getreten und mit dem Tod bedroht haben. Ein Zeuge trennte die Kontrahenten, doch offenbar war der Angeklagte noch nicht fertig mit seinem Opfer.

Denn im Bahnhofsbereich auf dem P+R-Parkplatz lauerte er dem jungen Paar erneut auf und verprügelte den neuen Freund seiner ehemaligen Freundin erneut, wobei er den kurzzeitig bewusstlos am Boden liegenden Geschädigten mit dem Knie in die Rippen trat und ihm drohte: „Wenn Du die Polizei ruft, bringe ich Dich um!“. Erst das beherzte Eingreifen einer unbeteiligten 47 Jahre alten Augenzeugin beendet die Schlägerei. Auf Bitte des Geschädigten rief diese Zeugin anschließend auch die Polizei. Der Geschädigte trug schwere Rippenprellungen, Prellungen im Gesicht und am Kopf, eine blutende Nase und Schürfwunden davon, was teilweise auch notärztlich attestiert wurde.

Vor Norma und P+R-Anlage aufgelauert

Auf der Anklagebank zeigte sich der Fröndenberger heute reuig und größtenteils auch geständig: „Keine Frage, ich habe zuerst geschlagen. Ich bin durchgedreht, das bereue ich auch. Aber getreten habe ich ihn nicht, als er am Boden lag und mit dem Tode bedroht habe ich ihn auch nicht“, beteuerte der Angeklagte.  „Heute würde ich anders mit der Situation umgehen, doch voriges Jahr stand ich unter starkem Stress.“, begründete er seinen Ausraster. Seine Mutter habe im Krankenhaus gelegen und seine Freundin habe ihn im Unklaren über ihre Beziehung gelassen. Er habe wochenlang versucht, Kontakt zu ihr aufzunehmen und einen „Aggressionsstau“ gehabt. „Ich war nicht klar im Kopf und als ich sie dann Hand in Hand mit ihm gesehen habe, obwohl angeblich nichts mit ihm wäre, bin ich durchgedreht“, räumte der Angeklagte ein.

Nach dem ersten Treffen auf dem Norma-Parkplatz sei er dann im Bahnhofsbereich noch einmal mit den beiden zusammengetroffen, wobei der Geschädigte ihn „mit einem arroganten Lächeln“ angesehen habe. „Da habe ich wieder zugeschlagen.“ Schließlich will sich der Angeklagte aber besonnen haben. „Ich habe ja sogar noch selbst die Polizei und den Rettungswagen gerufen.“

Das wollten aber weder der Geschädigte noch die Zeuginnen wenig später bestätigen. Der 17-Jährige Geschädigte sagte zunächst aus, dass er seine Freundin damals aus der Schule abgeholt hatte. Als er mit ihr über den Norma-Parkplatz ging, habe er plötzlich von hinten einen Schlag gegen den Kopf erhalten. Am Boden liegend habe ihm der Angeklagte gedroht: „Ich bring‘ Dich um, wenn Du die Polizei holst.“  Getreten habe er ihn allerdings dort noch nicht.

Beherzte Zeugin stoppt Auseinandersetzung

Beim zweiten Treffen anschließend auf dem P+R-Parkplatz am Bahnhof habe ihm der Angeklagte aufgelauert und sei „plötzlich von hinten aus dem Gebüsch gekommen“. Er habe den Fröndenberger zunächst wegstoßen können, doch es entwickelte sich eine heftige Rangelei, in deren Verlauf er mehrfach von ihm gegen Kopf und Bauch geschlagen wurde und wieder auf dem Boden landete. Dort rammte ihm der 19-Jährige sein Knie in die Rippen. Die beherzte Zeugin ging schließlich dazwischen und trennte die Streithähne. Immerhin wurde der Geschädigte dabei so schwer verletzt, dass er zwei bis drei Wochen lang nicht zur Schule gehen konnte.

Auf Nachfrage der Richterin Sarah Schlierkamp bestätigte das Opfer auch:  Er sei „definitiv mit dem Tod bedroht“ worden von dem Angeklagten. Außerdem habe die Zeugin auf seine Aufforderung hin die Polizei geholt, nicht der Angeklagte.

Auch die Ex-Freundin des Angeklagten bestätigte den Tathergang im Wesentlichen und schilderte zudem, wie belastend die Trennung von ihrem Ex-Freunde für sie noch immer ist. Etwa ein halbes Jahr vor der Auseinandersetzung mit ihrem neuen Freund habe sie auch schon einmal eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten erwirken müssen.

Die andere Zeugin, die die Streithähne auf dem P+R-Parkplatz getrennt hatte, schilderte den Tatablauf ähnlich. Von einer Drohung habe sie indes nichts gehört.

Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass der Angeklagte nicht in vollem Umfang geständig ist. Er habe bestritten, den geschädigten getreten zu haben. Dennoch sah der Staatsanwalt auch den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an: Denn auch die unbeteiligte ältere der beiden Zeuginnen habe deutlich erklärt, dass sie die Tritte gesehen habe. Und auch die Bedrohung habe es wohl gegeben. Für den Angeklagten spreche aber, dass er freimütig eingeräumt habe, der Aggressor gewesen zu sein. Mit der Vertreterin der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe war sich der Staatsanwalt einig, dass im vorliegenden Fall das Jugendrecht anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund forderte er ein Geldstrafe von 500 Euro, zahlbar an den Geschädigten, sowie ein Wochenende Freizeitarrest für den Angeklagten. „Damit Sie Zeit zum Nachdenken haben.“

Verurteilung nach Jugendrecht

So wie vom Staatsanwalt gefordert, sah schlie0lich auch das Urteil von Richterin Sarah Schlierkamp aus. Die Richterin hielt dem Angeklagten vor, dass er nachdem ersten Zusammentreffen auf dem Norma-Parkplatz „die Sache nicht auf sich beruhen lassen konnte und zu Ende bringen wollte“, weshalb er dem Geschädigten noch einmal am Bahnhof aufgelauert habe. Nach übereinstimmender Aussage der Zeugen habe er beim zweiten Zusammentreffen den Geschädigten nicht nur geschlagen, sondern auch getreten. Die Verletzungen des Opfers waren beträchtlich und auch seine Ex-Freundin fühlt sich noch immer nicht wohl in der Situation. Der Angeklagte habe sich erkennbar nicht in einem Normalzustand befunden. Dieser hat aber wohl auch schon länger angehalten, denn es gab ein halbes Jahr zuvor schon auch eine einstweilige Verfügung seiner Freundin gegen ihn. Wären die Vorwürfe heute nicht nach Jugendrecht, sondern als Anklage vor ein Schöffengericht gekommen, wäre eine Jugendstrafe fällig gewesen, mahnte die Richterin.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger Gericht erschienen war, nahm das Urteil an und entschuldigte sich danach auch noch einmal bei dem geschädigten. „Es tut mir wirklich leid, ob Du mir das glaubst oder nicht.“

Bedrohung, Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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