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Geldstrafe für 57-Jährigen nach Streit bei Bäcker Grobe: Landgericht hebt Urteil auf

600 Euro Strafe wegen Beleidigung sollte der 57-jährige Holzwickeder nach einem Urteil Amtsgerichtes Unna zahlen, weil er an einem, heißen Sommertag, dem 29. Juni vorigen Jahres, in Begleitung seiner Enkelin und seines Schäferhundes in der Bäckerei Grobe an der Nordstraße  mit einigen Senioren in Streit geraten war. Im Verlauf der verbalen Auseinandersetzung soll er schließlich einen 76-Jährigen Holzwickeder als „Pisser“ bezeichnet haben. Das bestreitet der Verurteilte jedoch vehement: Er will lediglich „Verpiss Dich endlich“ gesagt haben.

Anlass für den Streit war der Versuch eines noch um einige Jährchen älteren Herrn, der den vor der Bäckerei angebundenen Schäferhund des 57-Jährigen unbedingt streicheln wollte. Weil er verhindern wollte, dass der alte Herr gebissen wird, zog der Halter den uneinsichtigen Senior von seinem Hund weg. Daraufhin mischten sich der 76-Jährige Zeuge und seine gleichaltrige Ehefrau ein – und der Streit eskalierte.

„Pisser“ oder „Verpiss Dich endlich“ – das war die Frage

An der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, zu der er vom Amtsgericht verurteilt wurde, hatte der Holzwickeder Hundehalter offenbar schwer zu knacken und legte Berufung. Schließlich fühlte sich der Hundehalter ganz und gar unschuldig, wie er heute (24.3.) vor dem Landgericht Dortmund beteuerte, wo seine Berufungsverhandlung stattfand.

Aber selbst, wenn der Tatvorwurf  tatsächlich stimmen sollte, hielte ich eine Geldstrafe nicht für angemessen. Man muss auch nicht wegen jeder Sache sofort zu Gericht laufen.“

Der Richter beim Landgericht in seiner Urteilsbegründung

Daran, dass der Richter und auch der Oberstaatsanwalt erfahrene Hundehalter sind, mag es allein nicht gelegen haben, dass das Urteil des Amtsgerichtes heute aufgehoben und das Verfahren gegen den Holzwickeder eingestellt wurde. Wie der Richter deutlich machte, hätte das Verfahren besser schon vor dem Amtsgericht in Unna eingestellt werden müssen: Denn bei Streitigkeiten dieser Art sei die Beweislage praktisch nie ganz eindeutig. Und auch die Zeugen haben, sofern sie Beteiligte sind, ihre jeweils eigene Wahrnehmung von dem Geschehen. Darum wurde auf die Vernehmung des Ehepaares in der Verhandlung heute auch verzichtet.  „Sie würden doch nur aussagen, was sie in der ersten Verhandlung auch schon gesagt haben – und das aus ehrlicher Überzeugung“, glaubt der Richter.

„Was soll also dabei herauskommen?“  Erfahrungsgemäß müsse man davon ausgehen, dass nicht ein Beteiligter allein zur Eskalation beiträgt, sondern ein Wort das andere gegeben hat, so dass von einer Art wechselseitigen Beleidigung auszugehen sei. „Aber selbst, wenn der Tatvorwurf  tatsächlich stimmen sollte, hielte ich eine Geldstrafe nicht für angemessen“, so der Vorsitzende Richter. „Man muss auch nicht wegen jeder Sache sofort zu Gericht laufen.“ Darum sei die Einstellung des Verfahrens für gerechtfertigt. Mit den Kosten für seinen Rechtsanwalt, die der 57-Jährige Holzwickeder zu tragen habe, sei er schon genug bestraft.

Beleidigung, Landgericht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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