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37 Anträge auf Namensänderung im vergangenen Jahr genehmigt

Wie heißen Sie bitte? Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr sind 37 Anträge (2019: 38) auf Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden.

Davon durften Bürger in 31 Fällen ihren Familiennamen ändern, sechs Mal wurde ein Vorname geändert. Im vergangenen Jahr wurden sechs Anträge auf Namensänderung schriftlich abgelehnt oder zurückgenommen. Und in einer Vielzahl von Anfragen haben Kreis-Mitarbeiter schon im Vorfeld erläutert, dass ein etwaiger Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben würde.   

Im Gegensatz zu Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt durchführt (beispielsweise nach Eheschließung), ist der Kreis für die so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderung zuständig.  

Nichtgefallen reicht nicht aus

Wem sein alter Name nur nicht mehr gefällt, hat allerdings keine Aussicht auf eine Namensänderung. Die Hürde ist ohnehin hoch: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Insbesondere bei schwieriger Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingenden sowie sehr langen und umständlichen Namen ist dies der Fall. Wer psychische Probleme in Zusammenhang mit seinem Namen geltend macht, muss ein ärztliches Gutachten vorlegen.  

Es gibt auch Anlässe zur Änderung des Familiennamens, die im Interesse eines Kindes liegen. Davon betroffen sein können Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen, wenn der oder die Sorgeberechtigte den Geburtsnamen wieder annimmt. Das funktioniert aber nur, wenn beide Elternteile an einem Strang ziehen. Die Gebühren betragen für eine Familiennamensänderung bis zu 1.022 Euro und bei der Änderung des Vornamens bis zu 255 Euro. PK | PKU

Kreis, Namensänderung

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